D: Bistum zahlt bis zu 75.000 Euro für Missbrauchsopfer

Das römisch-katholische Bistum Augsburg zahlt bis zu jeweils 75.000 Euro für Opfer sexuellen Missbrauchs. Die Finanzierung soll ausdrücklich nicht aus Kirchensteuern erfolgen.

Der ernannte Bischof Bertram Meier unterschrieb nach Bistumsangaben am Dienstag eine „Anerkennungs- und Unterstützungsordnung der Diözese Augsburg für Betroffene sexuellen Missbrauchs oder körperlicher Gewalt im kirchlichen Kontext“.

Betroffene nicht „vertrösten“

Damit kommt das Bistum einer geplanten, gemeinsamen Regelung der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zuvor. „Ich wollte hier nicht länger zuwarten und die betroffenen Personen vertrösten“, sagte Meier laut Mitteilung. „Mein Anliegen ist es, dass wir zu diesem Thema ein klares Signal setzen und Verantwortung zeigen.“ Augsburg sei nach dem Erzbistum Freiburg erst das zweite Bistum in Deutschland, das nun konkrete Vorgaben für Zahlungen an Missbrauchsopfer hat.

Die Augsburger Regelung sieht Einmalzahlungen vor, die - je nach Schwere des Falles - bis zu 25 000 Euro betragen. Auch eine monatliche Unterstützungszahlung bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 75 000 Euro sei möglich. Es würden zur Finanzierung „ausschließlich die Mittel des Bischöflichen Stuhls herangezogen“, sagte Meier.

Gesamtkirchliche Regelung im Herbst

Im März hatten die deutschen Bischöfe bei der Frühjahrsvollversammlung in Mainz neue Leitlinien für Zahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch beschlossen.

Ein zentrales unabhängiges Gremium soll künftig die Höhe der Zahlungen festlegen. Die Details der Umsetzung sollen bis Herbst feststehen. Von Einmalzahlungen bis zu einer maximalen Höhe von 50.000 Euro war die Rede - in Einzelfällen auch mehr.

religion.ORF.at/dpa

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