Ab 4. Juli wieder öffentliche Gottesdienste in England

Im Zuge neuer Coronavirus-Lockerungen sollen auch in England ab 4. Juli wieder öffentliche Gottesdienste möglich sein. Das hat Premier Boris Johnson im Parlament in London angekündigt.

Unter Einhaltung von Abstandsregeln könnten „Gotteshäuser wieder für Gebete und Gottesdienste geöffnet werden, einschließlich Hochzeiten mit maximal 30 Personen“, sagte Johnson am Dienstag vor den Abgeordneten im Unterhaus. Der Regierungschef kündigte dort die umfangreichste Lockerung der Pandemie-Maßnahmen in England an. Unter anderem dürfen auch Pubs, Restaurants und Hotels wieder öffnen.

Kirchenvertreter begrüßten die Ankündigung. Gleichzeitig war angesichts der von Johnson gewählten Formulierung vorerst unklar, ob die 30-Personen-Grenze nur für Hochzeiten oder für alle Gottesdienste gilt. Man verstehe die Regelung so, dass die Beschränkung nur für Hochzeiten gelte, während bei anderen Gottesdiensten Umstände wie die Größe der jeweiligen Kirchen zu berücksichtigen seien, hieß es auf dem offiziellen Twitter-Kanal der anglikanischen Church of England. Die Regierung werde aber dazu einen Leitfaden zu Gottesdienstorten veröffentlichen.

Derzeit für private Gebete offen

Wegen der Coronavirus-Krise mussten Gotteshäuser in England seit Ende März geschlossen bleiben, erst seit 13. Juni stehen sie wieder für private Gebete offen. Die vergangenen drei Monate seien eine außergewöhnliche Zeit gewesen, erklärte die Londoner Hauptstadtbischöfin Sarah Mullally. Erstmals seit mehr als 800 Jahren seien keine öffentlichen Gottesdienste möglich gewesen. „Es wird eine wahre Freude sein, wenn wir wieder zusammenkommen - wenn auch nur aus räumlicher Entfernung.“

Gleichzeitig rief Mullally zur peniblen Beachtung der weiteren Schutzvorschriften auf. Es werde auch bei den Gottesdiensten anhaltende Einschränkungen geben. „Wir alle müssen weiterhin alles in unserer Macht Stehende tun, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und uns gegenseitig zu schützen“, sagte sie laut dem anglikanischen Portal Church Times.

Kardinal: Unnötige Risiken vermeiden

Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Kardinal Vincent Nichols. „Wir sind voller Erwartung, wieder gemeinsam an der Eucharistie teilnehmen zu können, die im Zentrum unseres Glaubens steht“, begrüßte er die Ankündigung von Premier Johnson. Die sei für die Katholiken „von großer Bedeutung“. Gleichzeitig gelte es durch die Beachtung der Schutzmaßnahmen unnötige Risiken zu vermeiden, kündigte Nichols die Veröffentlichung eigener ausführlicher kirchlicher Leitlinien für die Feier der Gottesdienste in den Pfarren an.

Die von Premier Johnson angekündigte Lockerung gilt formal nur für England, da die Lockerung der Coronabeschränkungen in die Zuständigkeit der dezentralen Regierungen des Vereinigten Königreichs fällt. In Schottland dürfen Kirchen erst seit vergangenem Montag wieder für private Gebete und Beerdigungen offen stehen. Hochzeiten „mit minimaler Teilnehmerzahl“ sollen ab dem 29. Juni im Freien erlaubt sein.

Auch in walisischen Kirchen darf seit Wochenbeginn wieder gebetet werden, öffentliche Gottesdienste sind vorerst aber weiterhin untersagt. In Nordirland will die Regionalregierung ab 29. Juni wieder Gottesdienste ermöglichen, sofern sich die so die aktuellen Infektionszahlen nicht erhöhen.

religion.ORF.at/KAP

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