Medien: Vatikan „schafft Preislisten ab“

In Italien ist eine Klärung des Vatikans zu in der katholischen Kirche üblichen „Messstipendien“ auf lebhaftes Medienecho gestoßen. Es handle sich um eine freiwillige Spende und keine „Gebühr“, hatte der Vatikan klargestellt.

Der Papst schaffe damit weithin etablierte „Preislisten“ ab, hieß es in „La Stampa“. Ähnlich der Tenor etwa in „La Repubblica“ und „Il Tempo“. Zahlreiche Zeitungen machten diese Feststellung zu einem Kernthema ihrer Berichterstattung über das im deutschen Sprachraum umstrittene Dokument der Kleruskongregation zur Reform von Pfarren.

In der am 20. Juli veröffentlichten Instruktion heißt es, bei den Messstipendien für Priester und sogenannten Stolgebühren für die Feier anderer Sakramente handle es sich „um einen naturgemäß freiwilligen Beitrag vonseiten des Spenders gemäß seinem Gewissen und seinem Verantwortungssinn für die Kirche, nicht aber um einen ‚zu bezahlenden Preis‘ oder um eine ‚einzufordernde Gebühr‘ im Sinne einer Art ‚Sakramentensteuer‘“.

Gottesdienst in einer Kirche in Catania, Sizilien

Reuters/Antonio Parrinello

Bei den Messstipendien für Priester handle es sich „um einen naturgemäß freiwilligen Beitrag“, stellte der Vatikan klar (Kirche in Catania, Sizilien)

Sakramente „nicht verschachern“

Für die Kirche bestehe die „Notwendigkeit, das sakramentale Leben nicht ‚zu verschachern‘ und nicht den Eindruck zu erwecken, dass die Feier der Sakramente - vor allem der heiligen Eucharistie - und die anderen Dienste von Preislisten abhängen“.

Zugleich bezeichnet die Kongregation es als „wichtig, die Gläubigen zu sensibilisieren, damit sie gern die Bedürfnisse der Pfarre unterstützen“. Das gelte „besonders in den Ländern, in denen das Messstipendium die einzige Quelle des Unterhalts für die Priester und auch der Ressourcen für die Evangelisierung ist“. Um den Charakter der Freiwilligkeit zu unterstreichen, schlägt die Instruktion anonyme Sammlungen vor.

Messfeiern für bestimmte Anliegen

Nach katholischer Lehre kann ein Priester eine Messe für ein bestimmtes Anliegen von Gläubigen feiern, beispielsweise im Gedenken an einen oder eine Verstorbene. Der Kirchenrechtskodex erlaubt dafür die Annahme eines Messstipendiums; zugleich wird „eindringlich empfohlen“, auch Messen ohne eine solche Zuwendungen nach der Intention der Gläubigen, „vor allem der Bedürftigen“ zu feiern (Canon 945).

Papst Franziskus hatte verschiedentlich betont, dass Priester für Eucharistiefeiern keine Geldleistung verlangen dürften. „Die Messe zahlt man nicht. Die Messe ist das Opfer Christi, das gratis ist. Wenn du eine Spende geben willst, tu das; aber man bezahlt nicht“, sagte er in einer Generalaudienz am 7. März 2018.

Angenommenes Geld ist zu dokumentieren

Die Stipendien gelten als zweckgebundenes Kirchengut, das dem Priester treuhänderisch anvertraut ist. Angenommene Stipendien sind zu dokumentieren; der Bischof muss die betreffenden Bücher selbst oder durch andere jährlich überprüfen (Can. 958). Die Höhe der Stipendien legen Kirchenprovinzen fest. In Österreich beträgt sie neun Euro, in der deutschen Erzdiözese Freiburg vier Euro, in Köln fünf Euro. Italienische Diözesen veranschlagen zehn Euro.

Viele Priester verwenden den ihnen zufallenden Anteil nicht für eigene, sondern für karitative und soziale Zwecke. In großen Teilen der Kirche sind die Stipendien ein wichtiger Beitrag für den Lebensunterhalt der Priester und die seelsorgliche Arbeit.

religion.ORF.at/KAP

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