Evangelischer Bischof sieht Recht auf Selbsttötung

Der deutsche evangelische Landesbischof von Hannover, Ralf Meister, hält eine Selbsttötung auch aus christlicher Perspektive für zulässig und plädiert für eine aktivere Rolle von Ärztinnen und Ärzten.

„Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung, wobei ich hier Recht nicht juristisch meine, sondern theologisch als eine Möglichkeit verstehe“, sagte Meister der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Montag-Ausgabe) und kam damit zu einer völlig anderen Einschätzung als viele andere Kirchenvertreter.

Das Gottesgeschenk Leben bedeute auch die Berechtigung zur Gestaltung dieses Lebens, argumentierte der Bischof. Diese Selbstbestimmung habe auch mit der Beziehung zu Gott und anderen Menschen zu tun, sie sei immer eingebunden in ein Beziehungsgeschehen.

Hoffnung auf „gute Diskussion“

Meister erklärte, er hoffe nun auf eine gute Diskussion über den Umgang mit Sterbenden und deren Begleitung. Ärzten und Ärztinnen solle es künftig erlaubt sein, ein tödliches Medikament zu verschreiben und zu verabreichen. „Genau über diesen Punkt sollten Gesetzgeber und Ärztekammer sprechen“, sagte der Landesbischof.

Umstrittenes Urteil aus Karlsruhe

Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte Ende Februar den Paragrafen 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt und damit das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Darin sei die Freiheit eingeschlossen, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen, so das Höchstgericht. Das Urteil traf bei der katholischen und Teilen der evangelischen Kirche sowie manchen Vertretern der Ärzteschaft auf heftige Kritik.

Zugleich erklärte das Gericht ausdrücklich, dass es dem Gesetzgeber möglich sei, eine neue rechtliche Regelung zu beschließen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erbat daraufhin von Kirchen, Medizinern, Juristen und Sozialorganisationen Vorschläge für eine Gesetzesreform.

religion.ORF.at/KAP/KNA

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