In Italiens Kirchen dürfen wieder Chöre singen
Allerdings müssen die Chormitglieder nach wie vor einen Mindestabstand von einem Meter einhalten, der gesamte Chor zur übrigen Gemeinde zwei Meter. Außer für Familienangehörige wird die Abstandsregel auch für nicht miteinander verwandte Mitglieder eines Haushalts aufgehoben.
Die übrigen Vorschriften wie Desinfektion der Hände, Mundschutz sowie getrennte Ein- und Ausgänge gelten jedoch weiterhin. Die Lockerungen werden laut Note des Innenministeriums jedoch nur aufgrund der aktuellen Pandemielage gewährt.
Übrige Vorschriften gelten weiter
Die Bischofskonferenz hatte am 29. Juni entsprechende Anfragen an das Ministerium gestellt, auf die die Behörde nun antwortete. Die Entscheidung, ob bei Einhaltung sonstiger Abstandsregeln in entsprechend großen Kirchen die Obergrenze von 200 Gläubigen aufgehoben werden kann, verwies die Behörde in Rom an die jeweiligen Provinzregierungen.
35.231 Menschen sind seit Ausbruch der Pandemie am 20. Februar mit oder am Coronavirus in Italien gestorben. Die Zahl der noch aktiv Infizierten liegt aktuell bei rund 14.000.
religion.ORF.at/KAP
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(religion.ORF.at, 7.8.2020)