Macron verteidigt Recht auf Blasphemie in Frankreich

Vor dem Beginn des Prozesses in Paris zum Anschlag auf die Satirezeitung „Charlie Hebdo“ im Jänner 2015 hat der französische Präsident Emmanuel Macron das Recht auf Blasphemie in seinem Land verteidigt.

Das Recht auf blasphemische Äußerungen und Darstellungen sei in Frankreich durch die Gewissensfreiheit abgedeckt, sagte Macron am Dienstag während eines Besuchs in der libanesischen Hauptstadt Beirut.

Seine Rolle als Präsident sei es, „diese Freiheiten zu schützen“, betonte Macron bei einer Pressekonferenz. Es sei nicht die Aufgabe des französischen Präsidenten, die redaktionellen Entscheidungen eines Journalisten oder einer Redaktion zu beurteilen.

Prozess am Mittwoch

In dem Prozess zu dem Anschlag auf „Charlie Hebdo“ müssen sich ab Mittwochvormittag (10.00 Uhr) elf Verdächtige vor einem Schwurgericht wegen „Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe“ verantworten. Drei weitere Männer sind in Abwesenheit angeklagt, sie werden mit internationalem Haftbefehl gesucht.

Gemälde an der Fassade der "Charlie Hebdo"-Redaktion in Paris

Reuters/Charles Platiau

Gemälde zum Gedenken an die getöteten Redakteure an der Fassade der „Charlie Hebdo“-Redaktion in Paris

Die Verdächtigen sollen das islamistische Brüderpaar Cherif und Saïd Kouachi unterstützt haben, das die Redaktionsräume von „Charlie Hebdo“ gestürmt und kaltblütig zwölf Menschen getötet hatte, darunter einige der bekanntesten Karikaturisten Frankreichs.

Zudem sollen die Angeklagten in dem Pariser Prozess einen weiteren Islamisten unterstützt haben, der danach eine Polizistin tötete sowie vier Kunden eines von Juden besuchten Supermarktes. Den Angeklagten drohen Haftstrafen bis zu lebenslänglich. Die Kouachi-Brüder selbst waren nach einer zweitägigen Verfolgungsjagd durch Elitepolizisten aufgespürt und getötet worden.

Mohammed-Karikaturen erneut gezeigt

„Charlie Hebdo“ will zum Prozessbeginn erneut die Mohammed-Karikaturen veröffentlichen, die heftige Kritik unter Muslimen ausgelöst hatten. „Wir werden niemals ruhen. Wir werden niemals aufgeben“, schrieb Reaktionsleiter Laurent Sourisseau alias „Riss“ am Dienstag in der Onlineausgabe.

Die Mohammed-Karikaturen sollen auf dem Titelbild der Mittwoch-Ausgabe erscheinen. Zu sehen werden darauf ein Dutzend Karikaturen sein, die 2005 erstmals von der dänischen Tageszeitung „Jyllands-Posten“ veröffentlicht und 2006 von „Charlie Hebdo“ nachgedruckt worden waren. Weltweit fühlten sich viele Muslime durch die Abdrucke provoziert.

Zeichnung von Todesopfer

Auf der Titelseite der neuen Ausgabe soll auch eine Zeichnung des Propheten gezeigt werden, die von dem „Charlie Hebdo“-Karikaturisten Jean Cabut - bekannt als „Cabu“ - stammt. Cabu war unter den Todesopfern des Anschlags.

Die Regierung in Pakistan übte scharfe Kritik an dem erneuten Abdruck der Mohammed-Karikaturen durch „Charlie Hebdo“. Pakistan verurteile dies „auf schärfste Weise“, hieß es in einer im Internetdienst Twitter veröffentlichen Erklärung des Außenministeriums. Durch die erneute Veröffentlichung würden „die Gefühle von Milliarden von Muslimen“ absichtlich verletzt. Das lasse sich nicht mit der Presse- oder Meinungsfreiheit rechtfertigen.

In Pakistan gibt es strikte Gesetze gegen die Blasphemie. Beleidigungen des Propheten Mohammed können dort mit der Todesstrafe geahndet werden. In Frankreich ist die Laizität (laicite, Trennung von Staat und Kirche bzw. Religion) seit 1905 in Kraft und seit 1946 in der Verfassung verankert.

religion.ORF.at/AFP

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