Recht

VfGH berät über Sterbehilfe und Kopftuchverbot

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befasst sich in seiner am Montag beginnenden Session unter anderem mit dem Verbot der aktiven Sterbehilfe und dem Kopftuchverbot in Volksschulen.

Bei der Sterbehilfe gibt es vier Antragsteller, darunter sind zwei Schwerkranke und ein Arzt. Sie sehen durch die bestehende Rechtslage leidende Menschen gezwungen, entweder entwürdigende Verhältnisse zu erdulden oder – unter Strafandrohung für Helfende – Sterbehilfe im Ausland in Anspruch zu nehmen.

Nach den Paragraphen 77 und 78 des Strafgesetzbuches ist aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen, wenn etwa ein Arzt auf expliziten Wunsch des Patienten ein tödliches Medikament verabreicht) sowie Mitwirkung am Suizid verboten. Beides ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Krankenschwestern betreuen auf der Intensivstation einen Patienten.
APA/dpa/Patrick Seeger
Kirchliche Organisationen fordern mehr Geld für Palliativmedizin statt der Legalisierung von aktiver Sterbehilfe

Öffentliche Verhandlung über Sterbehilfe

Die Beratungen dazu haben bereits im Juni begonnen. Am Donnerstag (24. September) findet eine öffentliche Verhandlung statt. Im Vorfeld haben sich kirchennahe und kirchliche Organisationen bereits ablehnend zu einer möglichen Liberalisierung der Gesetzgebung geäußert und für den Ausbau von Palliativ- und Hospizeinrichtungen ausgesprochen.

Anstelle einer Lockerung der Sterbehilfe empfahl die Generalsekretärin des Vereins „Aktion Leben“, Martina Kronthaler, Patientenverfügungen und die Vorsorgevollmacht als Ansatzpunkte, um Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Eine humane Gesellschaft solle in Pflege und Betreuung investieren, statt aktive Sterbehilfe zu ermöglichen.

Orden orten „pseudo-humanistische Argumentation“

Der Vorsitzende der Österreichischen Ordenskonferenz, Korbinian Birnbacher und die Stellvertretende Vorsitzende Franziska Bruckner äußerten sich ebenfalls sehr kritisch zu Sterbehilfe.

„Der österreichische Konsens hat sich bislang an der Formel von Kardinal Franz König‚ an der Hand, nicht durch die Hand eines Menschen zu sterben“ orientiert. Lebensbeginn und Lebensende seien nach christlicher Überzeugung in Gottes Hand und dürften "nicht zum Spielball ökonomisch orientierter Unternehmen oder pseudo-humanistischer Argumentation werden“.

Sorge herrscht darüber, dass aus dem Sterben-Dürfen ein Sterben-Müssen werde – etwa durch Druck wegen ökonomischer Wünsche von Angehörigen, so die beiden Repräsentanten der 192 Ordensgemeinschaften in Österreich.

Ärztinnen und Ärzte unter Druck

Am Sonntag äußerte sich im ORF-TV-Religionsmagazin „Orientierung“ auch Moraltheologe und Mediziner Matthias Beck zu der Thematik. Er sprach von einem Konsens in den deutschsprachigen Ländern, dass man aktive Sterbehilfe nicht wolle, debattiert werde vor allem über den assistierten Suizid. Eine Legalisierung könnte Ärztinnen und Ärzte allerdings unter Druck von Angehörigen setzen, das Sterben zu beschleunigen.

Medizinethiker Matthias Beck über Sterbehilfe

Matthias Beck, Mediziner, Moraltheologe und Mitglied der Bioethikkommission, spricht im Studio über das Verbot der aktiven Sterbehilfe in Österreich.

Kopftuch in Volksschulen

Auch die Beschwerde bezüglich des Kopftuchsverbots an Volksschulen wurde vom VfGH bereits im Juni beraten, die Beratungen werden nun fortgesetzt. Seit einer Novelle zum Schulunterrichtsgesetz (SchUG) aus dem Jahr 2019 ist es Volksschülerinnen und Volksschülern untersagt, „weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung zu tragen, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“.

Gegen diese Regelung (Paragraph 43a SchUG) wenden sich zwei Familien. Die zwei Kinder werden religiös im Sinne der sunnitischen bzw. schiitischen Rechtsschule des Islams erzogen. Die Familien sehen in dieser Vorschrift, die letztlich auf das islamische Kopftuch (Hidschab) ziele, einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Religionsfreiheit bzw. auf religiöse Kindererziehung. Das Tragen eines Kopftuchs sei nämlich Teil der Glaubenspraxis im Islam. Zudem sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil andere religiös geprägte Bekleidung wie die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs von diesem Verbot nicht erfasst sei.

Covid-19-Maßnahmen und „Klimaklage“

Der Verfassungsgerichtshof befasst sich auch mit weiteren Anträgen gegen Covid-19-Maßnahmen sowie der „Klimaklage“ gegen Begünstigungen für die Luftfahrt. Auch die Mautbefreiung auf der Rheintalautobahn und – erneut – die Shopping City Seiersberg beschäftigen die Höchstrichter.