Katholiken

D: Bis zu 50.000 Euro für Missbrauchsopfer

Die Opfer von sexuellem Missbrauch in der deutschen katholischen Kirche sollen künftig auf Antrag Ausgleichszahlungen von bis zu 50.000 Euro bekommen. Das sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing, am Donnerstag in Fulda.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat trotz Kritik von Opfervertretern ein neues Modell zur Entschädigung von Opfern sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Kraft gesetzt. Ab dem 1. Jänner können Betroffene Anträge auf Geldleistungen stellen – unabhängig davon, ob sie bereits früher Geld bekamen, sagte Bätzing.

Bei der Höhe orientieren sich die Bischöfe wie bereits im März angekündigt an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern. Damit ergeben sich Zahlungen von bis zu 50.000 Euro. Diese Leistungen würden künftig durch ein zentrales und unabhängig besetztes Gremium festgelegt, hieß es.

Limburgs Bischof und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) Georg Bätzing
APA/AFP/Torsten Silz
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing

Gremium soll entscheiden

Diesem Gremium sollen sieben Frauen und Männer angehören. Es werde mit Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Pädagogik besetzt, sage Bätzing. Die Mitglieder dürften nicht bei der Kirche angestellt und damit von ihr abhängig sein.

Das Gremium werde nicht nur die Leistungshöhe festlegen, sondern auch die Auszahlung der Summen anweisen. Auf diesem Wege solle das Verfahren beschleunigt werden, was viele Betroffene angemahnt hätten. Die Mitglieder des Gremiums würden durch einen Ausschuss ausgewählt, dem mehrheitlich nichtkirchliche Vertreterinnen und Vertreter angehören sollen.

Es war das erklärte Ziel der Bischöfe, sich bei dem Treffen in Fulda auf konkrete Anerkennungszahlungen für die Opfer des sexuellen Missbrauchs durch Priester zu einigen. „Es geht uns um ein einheitliches System“, hatte Bätzing betont. Dabei wolle man sich an gerichtlichen Urteilen zu Schmerzensgeldern orientieren.

Erstmals einheitliches Vorgehen

Bisher gab es kein einheitliches Vorgehen der deutschen Bistümer, weshalb Opfer je nach Ort unterschiedliche Leistungen bekamen. Diese Uneinheitlichkeit und teils nur geringfügigen Zahlungen sorgten für viel Kritik.

Opfervertretungen wie die Initiative Eckiger Tisch kritisierten aber auch die neuen Pläne der Bischöfe zuletzt scharf. Sie verwiesen dabei auch auf eine Verständigung aus dem vergangenen Jahr, wonach bis zu 400.000 Euro pro Opfer fließen könnten.

Angst vor Retraumatisierung von Opfern

Man habe „Angst“ vor dem, was sich Verwaltungs-, Finanz- und Rechtsfachleute der katholischen Kirche ausgedacht hätten, ohne die Betroffenen einzubeziehen, hatte der Sprecherdes Eckigen Tischs, Matthias Katsch, am Mittwoch in Fulda gesagt.

Für angemessen hielte die Opferinitiative nach Katschs Worten Zahlungen in sechsstelliger Höhe, zumal viele Betroffene berufsunfähig seien. Noch kritischer als die Summen sieht Katsch die Verfahren, denen sich die Opfer unterziehen müssten, um das Geld erhalten zu können. Hier sei eine „tiefe Retraumatisierung“ in unprofessionellen Settings zu befürchten.

Eine vor zwei Jahren von der Deutschen Bischofskonferenz vorgestellte Studie hatte ergeben, dass zwischen 1946 und 2014 mindestens 1.670 katholische Kleriker 3.677 meist männliche Minderjährige missbraucht haben sollen. Das gilt aber nur als die Spitze des Eisbergs.