Katholische Kirche

Schärfere Regeln für Begräbnisse und Chöre

Ab Sonntag gelten im kirchlichen Bereich strengere Regeln für Begräbnisse, Chöre und Musikgruppen. Die römisch-katholische Bischofskonferenz verschärfte heute die bisherige Rahmenordnung für den Bereich der katholischen Kirche.

Die Regeln sind an die ab Sonntag, 25. Oktober, geltenden neuen gesetzlichen Vorgaben zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie angepasst.

Konkret dürfen ab Sonntag nicht mehr als 100 Personen an Begräbnissen teilnehmen. Für die Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gilt diese Obergrenze nicht. In diesen Fällen sind die geltenden kirchlichen Corona-Regeln für Gottesdienste anzuwenden, wonach wie schon bisher ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.

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ORF/Martin Cargnelli

Ab Sonntag gelten im kirchlichen Bereich strengere Regeln für Begräbnisse, Chöre und Musikgruppen

Mindestabstand und enger Mund-Nasenschutz

Mitglieder von Chören und Musikgruppen müssen ab Sonntag im Probenraum und am Standplatz in der Kirche immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser muss eng anliegen – Gesichtsschilde oder Kinnvisiere sind daher nicht mehr erlaubt. Sängerinnen und Sänger halten dabei einen Abstand von mindestens 1,5 Metern.

Ab Allerheiligen (1. November) tritt eine weitere Verschärfung in Kraft: Ab dann dürfen an Proben und künstlerischen Darbietungen und somit auch bei Chor- bzw. Instrumentalmusik in der Liturgie höchstens sechs Personen in geschlossenen Räumen und zwölf Personen im Freiluftbereich teilnehmen.

Semiprofessionelle und professionelle Chöre

Semiprofessionelle und professionelle Chöre sind von diesen Personengrenzen ausgenommen. Für sie besteht aber die Verpflichtung zur Erstellung eines Präventionskonzeptes. Bei mehr als 50 Personen indoor bzw. mehr als 100 outdoor ist auch ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen.

Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz, die österreichweit gilt und von den Diözesen allenfalls auch weiter verschärft werden kann, ist im Volltext abrufbar unter: www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung

Die Detailregelungen für den kirchenmusikalischen Bereich wurde vom dafür zuständigen Weihbischof Anton Leichtfried gemeinsam mit dem Vorstand der Kirchenmusikkommission am Freitag beschlossen und sind im Volltext unter Kirchenmusikkommission abrufbar.