Coronavirus

Bischofskonferenz erarbeitet weitere Maßnahmen

Die Österreichische Bischofskonferenz wird die bereits bestehenden Coronavirus-Schutzmaßnahmen für die katholische Kirche weiter an die Infektionslage anpassen und dabei so wie bisher mit dem Kultusministerium zusammenarbeiten.

Das erklärte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Samstag im Interview mit Kathpress, nachdem die Bundesregierung zuvor die ab 3. November geltenden Regeln für den Coronavirus-Lockdown präsentiert hatte.

Demzufolge müssen die Kirchen und Religionsgemeinschaften eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos treffen, wobei Gottesdienste weiterhin grundsätzlich möglich bleiben. Aufgrund der neuen Beschränkungen dürfen an Begräbnissen nur mehr maximal 50 Personen teilnehmen.

Regeln gültig für alle kirchlichen Veranstaltungen

Die von der Bischofskonferenz geplanten Regelungen werden sowohl die Gottesdienste als auch alle anderen kirchlichen Veranstaltungen betreffen, führte Schipka weiter aus und sagte: „Es sollen nun Regelungen getroffen werden, die bei allen weiteren notwendigen Einschränkungen sicherstellen, dass die unverzichtbaren Grundvollzüge des Glaubens möglich bleiben.“

Die österreichweit geltende Rahmenordnung der Bischofskonferenz wurde in den letzten Wochen mehrfach verschärft. Schon bisher gilt für Gottesdienste im Innenbereich ein Mindestabstand von einem Meter und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Detaillierte Regeln gelten etwa für den Kommunionempfang und für die Einschränkungen beim Singen.

Bei Feiern aus einmaligem Anlass wie etwa bei der Taufe, Erstkommunion und Firmung sind eigens Präventionskonzepte zu erstellen. Darüber hinaus haben die Bischöfe verfügt, dass heuer zu Allerheiligen und Allerseelen keine gemeinschaftlichen Friedhofsfeiern und Gräbersegnungen stattfinden.