Die Moschee ist seit 2016 als Folge des Islamgesetzes bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) als Moscheegemeinde registriert. Auf Drängen der Regierung entzog der Oberste Rat der IGGÖ der Moschee die Rechtspersönlichkeit als Konsequenz aus dem islamistischen Anschlag.
Laut „Standard“ ging am Mittwoch eine Beschwerde der Betreiber der Tewhid-Moschee gegen die Entscheidung des Obersten Rats der IGGÖ ein. Begründet wird die Beschwerde damit, dass die Schließung der Moschee nicht ausreichend begründet sei. Das IGGÖ-Schiedsgericht muss sich nun innerhalb von zwei Wochen zusammenfinden – binnen acht Wochen muss es eine Entscheidung fällen.