Eine Hand mit einem Kruzifix an einer Kette und Dokumenten
APA/dpa/Jochen LŸbke
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Deutschland

Missbrauch: Verfahren zur Leidanerkennung

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am Dienstag die neue Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids der Opfer von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche verabschiedet.

Wie bereits im September mitgeteilt, sieht sie unter anderem vor, dass Opfer auf Antrag Ausgleichszahlungen von bis zu 50.000 Euro erhalten können. Zusätzlich können Betroffene Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen. Die genaue Leistungshöhe soll künftig von der „Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen“ (UKA) festgelegt werden. Ihr gehören sieben Frauen und Männer an. Sie arbeiten weisungsunabhängig.

Die neue Ordnung tritt am 1. Jänner in Kraft. Sie löse das bisherige, seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab, teilte die Bischofskonferenz in Bonn mit. In dessen Rahmen seien rund 2.400 Anträge bearbeitet worden.

Verantwortung für erlittenes Leid

Eine im Herbst 2018 von der Bischofskonferenz vorgestellte Studie hatte ergeben, dass zwischen 1946 und 2014 mindestens 1.670 katholische Kleriker 3.677 meist männliche Minderjährige missbraucht haben sollen.

Durch die materiellen Leistungen solle gegenüber den Betroffenen zum Ausdruck gebracht werden, dass die Bistümer Verantwortung für erlittenes Unrecht und Leid übernehmen, hieß es. „Dabei liegt die erste Verantwortung zur Erbringung von finanziellen Leistungen beim Täter.“

Institutionelle Mitverantwortung

Überdies würden die Leistungen durch die Diözesen als Zeichen der institutionellen Mitverantwortung erbracht. Damit werde sichergestellt, dass Betroffene auch dann Leistungen erhalten, wenn Ansprüche gegenüber dem Beschuldigten wegen Verjährung oder Tod nicht mehr geltend gemacht werden könnten.