Kultusamt

Atheisten kämpfen weiter für Anerkennung

Die Atheistische Religionsgesellschaft in Österreich (ARG) will ihren Kampf um ihre Anerkennung und Eintragung als Bekenntnisgemeinschaft nicht aufgeben. Sie legte am Dienstag Beschwerde gegen den negativen Bescheid des Kultusamtes ein.

Das Kultusamt hatte den Antrag auf Erwerb der Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaft Anfang November abgewiesen. Die ARG beanstandet nun „eine falsche Einschätzung der Tatsachen und einen zu engen Religionsbegriff, der die Religionsfreiheit beschneidet“, wie die Vereinigung in einer Aussendung erklärte. Die unter Atheistinnen und Atheisten nicht unumstrittene Gruppierung hat als fernes Ziel die Gleichbehandlung mit den etablierten Religionsgemeinschaften – etwa der römisch-katholischen Kirche.

Die ARG hatte Ende Dezember 2019 nach jahrelangen Bemühungen beim Kultusamt im Bundeskanzleramt die Eintragung als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft nach dem Bekenntnisgemeinschaftengesetz beantragt. Sie wollte mit der Anerkennung „zu einer weltoffenen und weitblickenden Anwendung des geltenden Religionsrechts beitragen“. Bedingungen für eine Anerkennung sind unter anderem eine Mitgliederzahl von mindestens 300 Personen sowie eine entsprechende „Religionspraxis“. Die Gesellschaft gibt an, aktuell 353 Mitglieder zu haben.

Religionsfreiheit für Atheisten

Der Eintragungsantrag sei mit der Begründung abgelehnt worden, die Lehre der ARG sei nicht religiös, kritisierten die Atheistinnen und Atheisten. Atheismus und Religion seien nicht als zwingender Widerspruch zu betrachten, Religionsfreiheit nehme man, so die Atheisten, „auch für sich selbst in Anspruch“.

Der Rechtsbegriff im Bekenntnisgemeinschaftengesetz sei absichtlich „offen formuliert, um der Religionsfreiheit Rechnung zu tragen“. Daher sei eine Einengung des Begriffs „problematisch“. Die ARG habe ihrer Beschwerde auch eine siebenseitige Stellungnahme eines Universitätsprofessors für Religionswissenschaft beigelegt.

Menschen erschufen Gottheiten

„Wir glauben, dass nicht Gottheiten uns Menschen erschaffen haben, sondern dass jeweils Menschen ihre Gottheiten erschaffen" – mit diesen Worten beschreibt die ARG auf ihrer Website ihre Religionslehre. Das Projekt wurde 2007 von Wilfried Apfalter gegründet.

Nikolaus Bösch-Weiss, Präsidiumsmitglied der ARG, erklärte in der aktuellen Aussendung: „Mit unserer Religionslehre stellen wir uns auf den Boden wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse unserer Zeit über große Zusammenhänge des Universums und die Position von uns Menschen in ihm. Von dort ausgehend versuchen wir, eine Erzählung und Praxis zu entwickeln, die Menschen im Leben begleiten kann."

Neun religiöse Bekenntnisgemeinschaften

Die Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft ist für Anhängerinnen und Anhänger einer Religion der erste wichtige Schritt zur staatlichen Anerkennung.

Eine Bekenntnisgemeinschaft, die über einen Zeitraum von zumindest 20 Jahren besteht, davon zehn Jahre in organisierter Form und zumindest fünf Jahre als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft, kann eine gesetzliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft beantragen. Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften gibt es neun, staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften 16.