„Das wird noch ein schmerzlicher Prozess werden“, sagte der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) für Fragen des sexuellen Missbrauchs in Trier der Deutschen Presse-Agentur.
In den nächsten fünf Jahren müssten sich alle 27 Diözesen bundesweit einer unabhängigen Aufarbeitung durch eigens eingerichtete Kommissionen stellen, in der es um „Verantwortlichkeiten“ gehe – darum, wie man mit Tätern und Opfern in der Vergangenheit umgegangen sei.
Neues Personenbild von Tätern und Opfern
„Da geht es auch um Personen. Und das wird schmerzlich, weil die Bilder, die man von Personen hat, die auch prägend und positiv waren, eine neue Seite hinzubekommen“, sagte der Bischof von Trier. Da werde es „dann dunkle Flecken“ geben.
Aber das sei ein Prozess, „der zur Ehrlichkeit“ dazugehöre. Mit der Einrichtung der Kommissionen, in denen mehrheitlich Betroffene und externe Fachleute sitzen, seien die Diözesen unterschiedlich weit. In Trier solle das Gremium Anfang 2021 stehen.
Studie im Herbst 2018 veröffentlicht
Im Herbst 2018 hatte die katholische Kirche die sogenannte MHG-Studie und damit Zahlen zu sexuellem Missbrauch öffentlich gemacht. Demnach sind bundesweit in den Personalakten von 1946 bis 2014 insgesamt 1670 Kleriker wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt worden. Es gab 3677 Opfer. Der Missbrauchsskandal war Anfang 2010 ins Rollen gekommen.
Seit Anfang 2021 können Missbrauchsopfer nach einer Neuregelung der Anerkennungszahlungen höhere Summen beantragen. Der Beschluss der deutschen Bischöfe vom September sieht finanzielle Leistungen von bis zu 50 000 Euro vor. „Natürlich sind da hohe Zahlungen zu erwarten“, sagte Ackermann. Man gehe davon aus, dass „eine beträchtliche Zahl“ von Betroffenen, die zuvor bereits Leistungen in Anerkennung des Leids erhalten haben, erneut Anträge stellen würden.
Gelder in Millionenhöhe bereitgestellt
Die entsprechenden Gelder in Millionenhöhe würden von den Diözesen bereitgestellt. „Das ist von den Diözesen zu leisten“, sagte der Trierer Bischof. Er verwies auch auf die Solidarität, mit der etwa Orden unterstützt werden könnten, deren finanzielle Mittel nicht ausreichten. Ackermann stellte klar, dass nicht die Zahlung der Leistungen das eigentlich Schmerzhafte für die Diözesen sei: „Schmerzlich ist das Unrecht, das geschehen ist.“
Die bisherigen Zahlungen lagen im Schnitt bei 5.000 Euro pro Person. Bundesweit sind laut DBK bis Anfang 2020 für rund 2.200 Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids Empfehlungen in Höhe von rund 10,3 Millionen Euro an die Diözesen ausgesprochen worden.
Stiftung aus Privatvermögen von Kardinal Marx
Dass Kardinal Reinhard Marx eine gemeinnützige Stiftung für Missbrauchsopfer mit rund 500.000 Euro aus seinem Privatvermögen gründe, fand der Bischof lobenswert. „Ich freue mich über alle Initiativen, die über die Pflichtaufgaben, die wir als Diözesen haben, hinausgehen“, sagte Ackermann. „Das braucht es auch.“
Eine Zustiftung plant Ackermann aber nicht. Er verfolge weiter seine Initiative: das 2019 gegründete Institut für Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche (IPA) Grafschaft-Lantershofen, das bundesweit und unabhängig arbeite. „Ich fokussiere meinen Einsatz dort.“