Islamgesetz

Muslimische Jugend gegen „Religionspolizei“

Die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) hat die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Islamgesetz sowie im Bekenntnisgemeinschaftengesetz kritisiert. Das Kultusamt würde dadurch zu einer „Religionspolizei“.

„Die geplanten Änderungen sind klar gleichheitswidrig und in dieser Form nur für MuslimInnen vorgesehen. In keinem anderen Gesetz werden Auflösungsgründe, Geldstrafen und die Vorlage von Personenlisten geregelt“, schrieb die Jugendorganisation am Dienstag in einer Aussendung.

Dass der Staat Einblicke in Finanzunterlagen einer einzelnen Religionsgemeinschaft erlangen solle „ist zutiefst bedenklich“. Zuletzt habe es eine derartige staatliche Ermächtigung gegenüber Kirchen- und Religionsgemeinschaften mit dem Paragraph 4 des Kirchenbeitragsgesetzes 1939 gegeben, empört sich die MJÖ.

„Datenschutzrechtlich bedenklich“

Die umfassenden Datenübermittlungspflichten aller Dienststellen des Bundes an das Kultusamt seien „datenschutzrechtlich höchst bedenklich“, da es sich in Zusammenhang mit Religion um besonders sensible Daten handle.

Unterschiedliche Personen sitzen beim Tag der offenen Moschee am Boden einer Moschee
APA/dpa/Paul Zinken
Die Muslimische Jugend in Österreich kritisiert die Vorschläge zu Änderungen im Islamgesetz als „legistisch unsauber“

Der Ministerialentwurf sei „legistisch unsauber“. Er würde Bestimmungen wie in der Staatskirchenhoheit 1939 einführen, argumentiert die MJÖ. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte würden missachtet und das Kultusamt werde dadurch als „Religionspolizei“ geführt. Insgesamt ortet die Organisation „bedenkliche Eingriffe“ in die Religionsfreiheit nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

„Nein“ zur Gesetzesänderung

Die MJÖ begrüßt das klare „Nein“ der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) zur Gesetzesänderung als betroffene Religionsgesellschaft. Die IGGÖ hatte sich am Montag zu Wort gemeldet – mehr dazu in Islamgesetz-Novelle: IGGÖ mit „klarem Nein“.

„Wir rufen die Regierung dazu auf, das Grundrecht auf Religionsfreiheit – und damit unsere Verfassung – zu wahren.“ Die MJÖ hat dazu eine Stellungnahme auf der Parlamentshomepage veröffentlicht, die nach Registrierung eingesehen werden kann.