Stift Klosterneuburg
ORF.at/Carina Kainz
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Katholisch

Neue CoV-Regeln für Gottesdienste und Taufen

Die römisch-katholische Kirche hat heute die Regeln für die ab Sonntag wieder erlaubten öffentlichen Gottesdienste bekannt gegeben. Darüber hinaus wurde festgehalten, dass es vorerst keine Trauungen geben wird, Taufen dürfen „im kleinsten Rahmen“ wieder stattfinden.

Gemeinde- und Chorgesänge werden weiterhin ausgesetzt, heißt es in der Rahmenordnung der Bischofskonferenz. In der Kirche müssen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten und FFP2-Masken getragen werden. Um den gebotenen Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das „Absperren von Kirchenbänken“ zu treffen, berichtete die römisch-katholische Nachrichtenagentur Kathpress am Donnerstag.

Der Mindestabstand von zwei Metern darf dann unterschritten werden „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert“, wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. In diesem Fall ist immer eine FFP2-Maske zu tragen.

Maskenpflicht auch beim Gottesdienst im Freien

Wo bisher eine Mund-Nasen-Schutz verpflichtend war, ist nach den neuen Regeln eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Die Maskenpflicht gilt auch beim Gottesdienst unter freiem Himmel. Dort ist ebenfalls der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten und es sind, wie in Innenräumen, Desinfektionsmittel bereitzustellen.

Zu den Regeln gehört auch, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände – etwa Türgriffe, Bücher und Bänke -, die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll vor dem Gottesdienst die Ankommenden empfangen und die nötigen Hinweise geben. Die Kirchen müssen „vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet“ werden.

Regeln für Kommunionsempfang

„Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten“, heißt es weiterhin ausdrücklich. Solche Personen dürfen daher „zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen keinen liturgischen Dienst ausüben“. In diesem Fall verweist die Bischofskonferenz auf das Angebot von Videomeetings und Gottesdienstübertragungen in den Medien. Die Pfarren halten außerdem ihre Kirchen tagsüber offen.

Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Körbchen für die Kollekte sollen nicht weitergereicht, sondern etwa am Ein- und Ausgang aufgestellt werden. Detaillierte Regel gibt es auch rund um den Kommunionempfang: So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester die FFP2-Maske anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.

Beichte außerhalb des Beichtstuhls

Die Beichte darf weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, auch dann gilt der Mindestabstand von zwei Metern. Geraten wird zum Aufstellen einer Plexiglasscheibe, andernfalls ist das Tragen von FFP2 Masken notwendig. Auch am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor.