Terrorbericht

IGGÖ will bei Deradikalisierung mithelfen

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) fordert nach dem am Mittwoch präsentierten Bericht der Untersuchungskommission zum Terroranschlag in Wien eine Reform der Deradikalisierungsarbeit. Die Glaubensgemeinschaft will in die Arbeit eingebunden werden.

Die IGGÖ setze sich seit Jahren sowohl „gesamtgesellschaftlich, als auch speziell im Strafvollzug aktiv gegen Radikalisierung und Extremismus ein“, erklärte die Glaubensgemeinschaft am Donnerstag in einer Aussendung.

Sie wies darauf hin, dass sowohl die Präventionsarbeit der islamischen Gefängnisseelsorge als auch die Tätigkeiten der Kontaktstelle für Extremismusprävention und Deradikalisierung der IGGÖ zum größten Teil ehrenamtlich erbracht werden: „Bedauerlicherweise wird diese wertvolle Arbeit indes weder gewürdigt noch ausreichend gefördert.“

IGGÖ bietet Unterstützung an

Der Endbericht der Untersuchungskommission zeige laut IGGÖ deutlich, dass eine Umstrukturierung der Extremismusprävention und Deradikalisierungsarbeit dringend notwendig sei. Man biete den Behörden als Glaubensgemeinschaft zum wiederholten Male unsere Unterstützung an“, erklärte IGGÖ-Präsident Ümit Vural.

Ümit Vural, Präsident der IGGÖ, im Rahmen eines Trauergottesdienstes im Stephansdom nach dem Terroranschlag am Montag, 02. November 2020 in Wien
APA/Herbert Neubauer
IGGÖ-Präsident Ümit Vural bei dem Trauergottesdienst im Stephansdom nach dem Terroranschlag in Wien

„Ich ersuche die politischen VerantwortungstägerInnen daher, die Erkenntnisse der Untersuchungskommission zum Anlass zu nehmen, einen Neuanfang zu starten und die Zusammenarbeit mit der IGGÖ zu intensivieren", sagte Vural. Es ist nicht das erste Mal, dass die IGGÖ fehlende Einbindung im Umgang mit extremistischen Personengruppen seitens der Behörden kritisiert.

Kommission für Reform

Als Reaktion auf den Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 plant die Regierung die Einführung des neuen Tatbestands „religiös motivierte extremistische Verbindung“. Den nannte die Kommission allerdings „überflüssig“ und verfassungsrechtlich bedenklich.

Den Vorschlag, für wegen einer extremistischen Straftat verurteilte „Gefährder“ eine über ihre Strafe hinausreichende „Unterbringung“ – etwa im Maßnahmenvollzug – vorzusehen, lehnte das Gremium in seinem Bericht ebenfalls als ungeeignet ab. Die Expertinnen und Experten schlagen dagegen eine strukturell verbesserte und finanziell höher dotierte Deradikalisierung vor. Deradikalisierung bedürfe einer Professionalisierung, gesetzlicher Rahmenbedingungen und ausreichender Mittel, ist dem Abschlussbericht zu entnehmen.