Coronavirus

Al-Ashar: Impfung bricht Ramadanfasten nicht

Der Erhalt einer Impfung gegen das Coronavirus steht nicht im Widerspruch zum Fasten im Ramadan. Zu diesem Schluss kommt die Fatwa-Behörde der Kairoer Al-Ashar-Moschee, wie die Zeitung „Egypt Independent“ am Wochenende berichtete.

Die ägyptische Regierung hatte zuvor angekündigt, die Impfkampagne gegen das Virus auch während des islamischen Fastenmonats fortzusetzen. Bei der Impfung handele es sich nicht um ein Nahrungsmittel oder Getränk. Das Fasten werde daher durch die Impfung nicht gebrochen, urteilten die islamischen Rechtsgelehrten.

Zuvor hatten laut Medienberichten bereits islamische Rechtsgelehrte in mehreren Ländern, darunter Marokko und Großbritannien, die Vereinbarkeit des Fastens mit der Impfung bestätigt.

Ramadan beginnt am 13. April

Der Ramadan beginnt heuer am 13. April. Der Beginn wird durch die jeweiligen geistlichen Autoritäten unter Hinzuziehung von astronomischen Berechnungen sowie der Sichtbarkeit der Mondsichel festgelegt.

Die Al-Ashar-Moschee ist die älteste Moschee Kairos und eines der bedeutendsten islamischen Gotteshäuser Ägyptens. An sie angegliedert ist eine Universität mit heute rund 20.000 Studienplätzen, die als eine der bedeutendsten Lehrautoritäten des sunnitischen Islams gilt.