Missbrauch

Kritik: Woelki als „Oberschurke“ dargestellt

Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, hat kritisiert, der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sei im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in Köln als „Oberschurke“ dargestellt worden.

Die Kritik an Woelki habe in den vergangenen Wochen „kampagnenhafte Züge“ gehabt, sagte Ackermann der „Süddeutschen Zeitung“ von Montag. „Den Konflikt so auf Kardinal Woelki zu fokussieren und ihn als Oberschurken darzustellen, das war maßlos – aus dem Gutachten lässt sich kein Grund zum Rücktritt ableiten.“

Ackermann hatte vor der Veröffentlichung des Gutachtens allerdings auch Woelkis Vorgehen bei der Aufarbeitung des Missbrauchskomplexes kritisiert. Woelki hatte ein erstes Gutachten zurückgehalten, weil es mangelhaft sei, wie er betonte. Die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl wies alle Vorwürfe zurück und bot an, das Gutachten auf ihr alleiniges Risiko auf ihrer Website zu publizieren. Darauf ging Woelki aber nicht ein. Das hatte zu einer großen Vertrauenskrise und zahlreichen Kirchenaustritten geführt.

Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki
APA/Pool/AFP/Ina Fassbender
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki steht seit langem im Kreuzfeuer der Kritik

Gutachten nur „ein Mosaikstein“

Das neue, zweite Gutachten, von der Kanzlei Gercke Wollschläger für das Erzbistum Köln, bezeichnete Ackermann als „solide Arbeit“. Das Gutachten sei allerdings nur „ein Mosaikstein im Prozess der Aufarbeitung“. „Und so wichtig juristische Gutachten sind: Wir müssen darüber hinausgehen – wir brauchen die Perspektive der Betroffenen.“

Das Gutachten warf mehreren Bistumsverantwortlichen Pflichtverletzungen vor, so dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße, der früher Personalchef in Köln war. Heße bat den Papst daraufhin um seine Entlassung. Woelki selbst wurde in dem Gutachten nicht belastet.

Einblicke in erstes Gutachten

In das erste Gutachten gewährt Woelki seit einigen Tagen bis 1. April Einblick. Interessierte haben die Gelegenheit, das Gutachten im Tagungszentrum des Erzbistums einzusehen. Schriftliche Notizen sind dabei gestattet, Abschriften nicht. Veröffentlicht werden soll das Gutachten weiterhin nicht.