Missbrauch

Köln: Betroffenenbeirat kritisiert Gutachten

Der Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz hat den Ausschluss von Betroffenen bei der Erstellung des Gercke-Gutachtens zum Missbrauch im Erzbistum Köln kritisiert.

Der Beirat empfahl den Bischöfen „dringend“, bereits vor der Beauftragung Vertretungspersonen der Betroffenen hinzuzuziehen und diese „in den Arbeitsprozess strukturell einzubinden“. Wer vielfältige Blickwinkel mit einbeziehe, müsse sich nachher nicht dem „Vorwurf der Einseitigkeit und Simplifizierung“ aussetzen.

Zudem lasse die Beschränkung auf ein rein strafrechtliches Gutachten Zweifel an einem „kirchlichen Willen zu einer umfassenden und grundlegenden Aufarbeitung aufkommen“, hieß es in der Stellungnahme. Das Gutachten zeige, dass die Betroffenen in den vergangenen Jahren nicht im Blick gewesen seien. Stattdessen habe der Schutz „von Institution und Täter“ über dem Opferschutz gestanden.

Erstes Gutachten mit deutlichen „Reformempfehlungen“

„Inhaltlich dokumentiert das Gutachten, wie schonungslos das System der katholischen Kirche nach wie vor die Tabuisierung von Sexualität, den Missbrauch von Macht und die zielgerichtete Vertuschung betreibt“, erklärte der Betroffenenbeirat. Verantwortliche würden als „Personen ohne eigene Handlungsspielräume, ohne individuelle Moralvorstellungen und ohne eigenverantwortliches Denken“ skizziert.

Im Gegensatz dazu benenne das zurückgehaltene Münchner Gutachten der Kanzlei Westphal Spilker Wastl „klar missbrauchsbegünstigende Aspekte“ und spreche deutliche Reformempfehlungen aus. Ein Gutachten aus einer „grundsätzlichen Verweigerungshaltung gegenüber Reformen oder gar Furcht vor solchen“ zurückzuhalten, bezeichnete der Beirat als „grob fahrlässig“. Das Münchner Gutachten kann seit der vergangenen Woche in Köln eingesehen werden.