Diakonie: Rechtsanspruch auf Hospizversorgung

Die Diakonie, Hilfsorganisation der evangelischen Kirche, hat am Rande des zu Ende gegangenen „Dialogforums Sterbehilfe“ am Freitag einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung gefordert. Das Forum fand diese Woche im Justizministerium statt.

„Man kann nicht über eine rechtliche Regelung des assistierten Suizids reden, ohne gleichzeitig über einen Rechtsanspruch auf Palliativ- und Hospizversorgung zu sprechen“, so Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser anlässlich des Abschlusses des „Dialogforums Sterbehilfe“.

Moser hob in einer Presseaussendung vom Freitag positiv hervor, dass Verfügbarkeit und Ausbau der Palliativversorgung als wichtiger Punkt auf der Tagesordnung des Dialogforums gestanden seien. Jetzt müssten den Beratungen konkrete Maßnahmen zum Ausbau folgen. Anlass für die Initiative war der Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom Dezember, wonach die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord unzulässig ist.

Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser
APA/Hans Punz
Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser fordert konkrete Maßnahmen

Der Gesetzgeber sei nun gefordert, bis Jahresende eine verfassungskonforme rechtliche Regelung zu finden, so die Diakonie. Im Zentrum der Beratungen seien unter anderem das Recht auf Selbstbestimmung und die Absicherung der freien Willensentscheidung der Betroffenen gegen Druck und Missbrauch gestanden, so die Diakonie-Direktorin.

Moser: „Tatsächlich eine Wahl haben“

„Selbstbestimmung und freie Willensbildung sind voraussetzungsvoll“, wird Moser zitiert, „sie bedürfen nicht nur der umfassenden Information, sondern vor allem auch signifikanter Optionen, um tatsächlich eine Wahl zu haben. Eine Wahl aber haben Menschen nur, wenn sie sich darauf verlassen können, in der letzten Lebensphase gut behandelt und begleitet zu werden. Das muss durch einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung sichergestellt werden.“

Obwohl im Jahr 2015 die Parlamentarische Enquete „Würde am Ende des Lebens“ einen verbindlichen Stufenplan für den flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung bis zum Jahr 2020 empfohlen habe, gebe es immer noch „viele Lücken“. Dabei wisse man, dass „Schmerztherapie, Symptomlinderung und umfassende Hospizbegleitung das wirksamste Mittel zur Suizidprävention sind“, kritisierte Moser.

Problem der Finanzierung

Sie sieht das Problem vor allem in der Finanzierung: „Die Diakonie fordert bereits seit Jahren die Überführung der Hospiz- und Palliativversorgung in die Regelfinanzierung“, so Moser. „Als Diakonie legen wir in unseren Einrichtungen größten Wert darauf, Menschen in ihrer letzten Lebensphase gut zu begleiten. Es kann nicht sein, dass wir für diese wichtige Arbeit auf Spenden angewiesen sind“, so Moser.

Entscheidend sei, dass Palliativ- und Hospizversorgung leicht und niederschwellig zugänglich ist. Daher müssten hier Hausärztinnen und Hausärzte sowie Alten- und Pflegeheime in den Blick genommen werden, fordert die Diakonie. „80 bis 90 Prozent der Hospiz- und Palliativversorgung erfolgt durch die Grundversorgung, das heißt durch Hausärzte und -ärztinnen, mobile Dienste, Langzeitpflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Nur in den restlichen Fällen ist eine spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung erforderlich“, so die Aussendung.

Spendenhinweis

Erste Bank, IBAN: AT07 2011 1800 8048 8500, BIC: GIBAATWWXXX, Kennwort: Würdevoll bis zum Schluss

„Hausärzte und -ärztinnen sind die Schnittstelle zwischen Patient*innen und Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung“, so Moser. „Hier braucht es Schulungen und Weiterbildungen.“ Ein wichtiger Bereich dabei sei die Behandlung von Schmerzen: Hier führten Unsicherheiten beim Schmerzmanagement dazu, dass Patientinnen und Patienten mitunter keine ausreichende Schmerztherapie erhalten würden.

Fortbildung nötig

Für die Alten- und Pflegeheime wünscht sich die Diakonie-Direktorin Unterstützung durch die öffentliche Hand: „Wir haben in unseren Häusern Palliative Care und Hospizkultur etabliert und schulen dazu unser Personal von der Reinigungskraft über die Pflegekräfte bis zu Hausleitung. Die Kosten für diese Fortbildung müssen wir aber selbst tragen.“

Gesellschaft und Staat stünden "in der Verantwortung, durch gute flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung Bedingungen zu schaffen, die Menschen wirkliche Optionen eröffnen und sie nicht in Sterbewünsche drängen. Echte Selbstbestimmung braucht nicht nur den Freiheitsraum, sterben zu dürfen, sondern auch den Freiheitsraum, leben zu können“, so die Diakonie-Direktorin.