Offene Fragen nach Sterbehilfe-Dialogforum

Beim vergangene Woche stattgefundenen Dialogforum zur Sterbehilfe sind aus katholischer Sicht noch Fragen offen geblieben. Das Forum diente der Vorbereitung einer neuen gesetzlichen Regelung zur Hilfe beim Suizid in bestimmten Fällen.

Die online abgehaltene RUnde habe noch keine klare Richtung für ein Gesetz zur Suizidbeihilfe gebracht, sagten die beiden kirchlichen Vertreterinnen in der Expertenrunde, Stephanie Merckens (für die Bischofskonferenz) und Anna Parr (Caritas), im Interview mit der Nachrichtenagentur Kathpress am Montag. Ein Abschlussbericht des Fachgremiums wird in den nächsten Wochen erwartet, eine Gesetzesvorlage dazu noch vor Sommer. Bis 5. Mai können noch individuelle Stellungnahmen eingebracht werden.

Es sei ein bestens vorbereiteter, strukturierter und sachlicher Austausch in wertschätzender Atmosphäre gewesen, lobten Merckens wie auch Parr das einwöchige digitale Forum. „Sehr viele Themen wurden angesprochen: von Hospiz- und Palliativversorgung über Fragen wie, wer Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen können oder wer sie leisten dürfen sollte, bis hin zur Beratung, zur Feststellung und Absicherung des freien Willens oder zur Problematik minderjähriger Suizidwilliger“, berichtete Merckens, die am kirchlichen Institut für Ehe und Familie (IEF) Referentin für Biopolitik ist.

Nachfolgeregelung fraglich

Trotz der Themenvielfalt habe sich allerdings am Ende gezeigt, dass aufgrund der komplexen Materie etliche Details offen geblieben sind. Noch unsicher sei vor allem, ob es überhaupt eine strafrechtliche Nachfolgeregelung für den Paragraph 78 des Strafgesetzbuches gibt, so der Eindruck der Juristin. Aus ihrer Sicht wäre eine Nachfolgeregelung im Strafrecht aber unbedingt erforderlich.

Die Mehrheit der geladenen Vertreter aus Rechtsberufen, Rechtswissenschaft, Ministerien, (Palliativ-)Medizin, Hospizbewegung, Pflege, Religionsgemeinschaften sowie der organisierten Zivilgesellschaft hätte sich nämlich dafür eingesetzt, dass es ein Prozedere geben müsse, um nicht vorschnell von einer freien Willensentscheidung auszugehen, so Merckens. Auch habe der Verfassungsgerichtshof selbst von einer „unzweifelhaft“ vorliegenden selbstbestimmten Entscheidung gesprochen.

Keine Zustimmung zu Suizidbeihilfe

Dabei gelte freilich, dass die katholische Kirche „ganz grundsätzlich und ausnahmslos einem Gesetz, das Suizidbeihilfe erlaubt, nie zustimmen wird können“, wie Merckens unterstrich. Dennoch habe man sich an der Diskussion beteiligt, um den großen Erfahrungsschatz in der Begleitung von Menschen in Krisen einzubringen.

Ziel der Kirche sei dabei, abzusichern, dass nicht vorschnell von einem freien Suizidentschluss ausgegangen werde und Alternativen dazu dem oder der Betroffenen nicht nur theoretisch aufgezählt, sondern auch praktisch ermöglicht würden. Konkret heißt das, die Angebote für palliativmedizinische und Hospizeinrichtungen auszubauen.

Die Kirche weiß sich laut Merckens mit ihrer Haltung „auf einer breiten Linie“ nicht nur mit den für diese Menschen im Einsatz stehenden Berufsgruppen wie etwa Medizinern, Hospizanbietern oder Senioren- und Behindertenverbänden, sondern auch mit den anderen Religionsgemeinschaften in Österreich.