Chor während dem Pfingsthochamt im Wiener Stephansdom
APA/Expa/Michael Gruber
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Coronavirus

Katholische Kirche gibt grünes Licht für Chorgesang

Die römisch-katholische Kirche hat am Dienstag analog mit den Lockerungen der Coronavirus-Maßnahmen die neue Rahmenordnung für Gottesdienste veröffentlicht. Grünes Licht gibt es ab Mittwoch beim liturgischen Gesang sowie beim Chorgesang.

Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben aufrecht. Für Taufen und Trauungen werden die bisherigen zahlenmäßigen Beschränkungen aufgehoben. Weil bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen sowie unter freiem Himmel kein Nachweis einer Impfung, eines negativen Tests oder einer Genesung nötig ist, bleiben die bisherigen Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht aufrecht.

Demnach ist beim Gottesdienst weiterhin ein Abstand von mindestens zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten, berichtete die römisch-katholische Nachrichtenagentur Kathpress. Das Tragen von FFP2-Masken bleibt bei den Gottesdiensten verpflichtend, Desinfektionsmittel muss ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Lockerungen bei Kommunion

Lockerungen gibt es nicht nur beim Gesang. Bei der Kommunionspendung sind die Worte „Der Leib Christi – Amen“ nunmehr wieder unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen möglich. „Handkommunion ist dringend empfohlen“, wird betont und weiter heißt es dazu: „Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen“, wobei dabei die Maske angehoben wird. Eine Präzisierung betrifft die Mundkommunion: Sie ist „nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird“.

Konnten Taufen und Trauungen zuletzt nur „im kleinsten Kreis“ stattfinden, so gelten jetzt für sie – genauso wie für Erstkommunionen und Firmungen – die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste. Zusätzlich ist bei diesen besonderen Feierformen ein Präventionskonzept verpflichtend.

Taufen genau geregelt

Details betreffen beispielsweise das Taufwasser, das für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet wird. Der Taufspender muss beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung eine FFP2-Maske tragen. Bei der Trauung ist geregelt, dass ein Spalier der Gäste nur im Freien unter Einhaltung des Zwei-Meter-Abstands gebildet werden kann.

Bei der Erstkommunion dürfen die Kinder zum Empfang der Hostie den Mund-Nasen-Schutz ablegen. Bei der Firmung legt der Firmspender die FFP2-Maske an, desinfiziert seine Hände und signiert die Stirn des Firmlings mit Chrisam. Das Auflegen der Hand auf das Haupt des Firmlings entfällt genauso wie der Händedruck als Friedenszeichen.