Österreich

Evangelische planen engeres Zusammenwachsen

Die evangelisch-lutherische (A.B.) und die evangelisch-reformierte (H.B.) Kirche in Österreich sollen in Verwaltungsangelegenheiten stärker zusammenwachsen. Das beschlossen die Delegierten der jüngsten evangelischen Generalsynode.

Die Synode endete am Montag. Mehrere Ausschussgremien wurden damit beauftragt, eine Novellierung der entsprechenden kirchenrechtlichen Bestimmungen auszuarbeiten, berichtete der Evangelische Pressedienst. „Wir gehen den Weg einer Verwaltungsunion, aber nicht den Weg einer unierten evangelischen Kirche“, betonte Synodenpräsident Peter Krömer.

Mit der verstärkten Integration der Kirchen A.B. und H.B. in der Kirche A.u.H.B. soll ein gemeinsames Kirchenamt A.u.H.B. geschaffen werden, das für die Gesamtkirche, aber auch für die beiden einzelnen Kirchen zuständig sein soll, erläuterte Krömer die Schwerpunkte der geplanten Novellierung. Verändern wird sich auch die Zusammensetzung des Oberkirchenrats A.u.H.B. Angedacht sei darüber hinaus nur mehr ein gemeinsames Kirchenpresbyterium (Kirchenvorstand) für strategische Fragen einzusetzen.

Gesetzesentwürfe werden ausgearbeitet

Verschoben werden auch die Kompetenzen zwischen den Bekenntnissynoden und der Generalsynode, deren Aufgabenbereich sich erweitert. Bekenntnisfragen sollen aber bei den Synoden der jeweiligen Kirchen bleiben, ebenso die Kompetenz über die Einhebung des Kirchenbeitrags. Geistliche Amtsträgerinnen und Amtsträger werden zudem künftig bei der Evangelischen Kirche A.u.H.B. angesiedelt sein.

Evangelische Kirche Hainburg
APA/Andreas Pessenlehner
Die evangelischen Kirchen in Österreich wollen künftig auf Verwaltungsebene enger zusammenarbeiten. Im Bild die Martin-Luther-Kirche in Hainburg.

Konkrete Gesetzesvorschläge soll der Rechts- und Verfassungsausschuss der Generalsynode bis zur nächsten Sitzung im Dezember erarbeiten. Dann haben die Pfarrgemeinden die Möglichkeit zur Begutachtung. Der Synode werden die Gesetzesentwürfe in einem Jahr zur Abstimmung vorgelegt.

„Kirchenparlamente“ tagen zweimal pro Jahr

Die Synoden sind die höchsten gesetzgebenden Organe der Evangelischen Kirchen. Ihnen gehören gewählte geistliche und weltliche Vertreterinnen und Vertreter aus ganz Österreich an. In ihrer Funktion als „Kirchenparlamente“ kommen sie in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Die Generalsynode besteht aus den rund 60 Mitgliedern der Synode A.B., sieben Mitgliedern der Synode H.B. sowie drei Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitszweigen der Landeskirche.