Gottesdienstes im Stephansdom
APA/Hans Punz
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Coronavirus

Keine „3-G“-Regel in katholischen Kirchen

Ab 1. Juli kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu weiteren Erleichterungen bei den Coronavirus-Schutzmaßnahmen: Die „3-G“-Regel gilt hier nicht, dafür müssen Besucherinnen und Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die römisch-katholische Bischofskonferenz veröffentlichte am Mittwoch die neuen Regelungen. Galt zuletzt noch ein Mindestabstand von einem Meter, so entfällt dieser jetzt gänzlich. Statt der FFP2-Maske ist künftig ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) in geschlossenen Kirchenräumen verpflichtend.

Grund dafür ist, dass bei Gottesdiensten die „3G-Regel“ grundsätzlich nicht gilt, es sei denn, sie wird vorab bei „Feiern aus einmaligem Anlass“ wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung eigens vereinbart. Ganz entfallen kann die Maske wenn bei solchen Feiern die Geltung der 3G-Regel vereinbart wird. Beim Gemeindegesang gibt es keine Einschränkungen mehr. Die neue Rahmenordnung gilt österreichweit für den Bereich der katholischen Kirche.

Weiterhin Präventionskonzepte nötig

Ab Juli dürfen zudem die Weihwasserbecken in den Kirchen wieder gefüllt werden. Weiterhin muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden und ein Willkommensdienst soll Besucherinnen und Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen. Bei „religiösen Feiern aus einmaligem Anlass“ – also Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung – sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

Noch nicht möglich ist das Beichten im Beichtstuhl – stattdessen soll dafür ein „ausreichend großer und gut durchlüfteter Raum“ gewählt werden. In diesem müssen nun aber nur mehr „ausreichende Abstände“ gewahrt werden. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein, so die Bischofskonferenz. „Andernfalls ist das Tragen eines MNS notwendig“.

Niemand von Gottesdienst „ausschließen“

Anlass für die neuen Regelungen sind weitgehende Lockerungen, die ab Juli in Österreich gelten und dazu geführt haben, dass die zuletzt zwischen dem Kultusministerium und den Kirchen sowie Religionsgesellschaften getroffene Coronavirus-Vereinbarung mit 30. Juni ausläuft. Im Gegenzug haben sich die Kirchen und Religionen bereit erklärt, dass sie „weiterhin im eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen treffen“.

Die neue Rahmenordnung reagiere auf die „derzeit günstigen epidemiologischen Bedingungen“, so die Bischöfe, wo zum grundsätzlichen Verzicht auf die „3G-Regel“ erklärt wird: „Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (geimpft, getestet, genesen) möglich.“ Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. „Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.“