Asyl

Diakonie: Bestätigung durch Kindeswohlkommission

Die Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser hat sich zum aktuellen Bericht der unabhängigen Kommission für den Schutz der Kinderrechte und des Kindeswohls im Asyl- und Fremdenrecht geäußert. Die Diakonie sehe sich in ihren langjährigen Forderungen für Kinderrechte bestätigt.

Die Kommission stellte in ihrem Bericht etwa fest, dass wenn eine Entscheidung im Rahmen des Asyl- und Fremdenrechts Kinder betrifft, deren Auswirkungen auf die Rechte des Kindes geprüft werden sollen. Die von Irmgard Griss geleitete Kommission „mahnt überfällige Änderungen bei Asylverfahren ein“, so Moser in ihrer Aussendung am Dienstag. Es müsse klar sein, dass Kinderrechte Vorrang haben und Kinder „eigenständige Träger von Rechten“ sind.

Laut der Kommission muss bei der Kindeswohlprüfung berücksichtigt werden, in welcher Situation sich das Kind befindet und wie gut es integriert ist. Es gehe also nicht nur darum, ob die Familie zusammenbleibt, folgerte Moser. „Kinder sind keine Anhängsel von Eltern. Sie dürfen nicht mit abgeschoben werden, weil ihren Eltern – aus welchen Gründen auch immer – kein Schutz in Österreich gewährt wird.“ Nach den Worten Moser kann es – „pointiert gesagt“ – nicht sein, „dass Kinder für ihre Eltern haften. Sie haben eigene Rechte.“

Lücken im Asylrecht

Die Diakonie bekräftigte die im Kommissionsbericht festgestellte Notwendigkeit, Rechtsvorschriften zu überprüfen und anzupassen. Bestehende Lücken im Asyl- und Fremdenrecht müssen kindesrechtskonform geschlossen werden, „schließlich sind die Kinderrechte in Verfassungsrang“, wie die Diakonie-Direktorin hinwies.

In der Praxis bedeute das: Rückkehrentscheidungen dürften nach vielen Jahren des Aufenthalts nicht unhinterfragt durchgesetzt werden, wenn sie Kinder betreffen – stattdessen müsse bei gelungener Integration und starker Verwurzelung genau untersucht werden, inwieweit eine Abschiebung eine Verletzung der Rechte des Kindes bedeuten würde.

„Kinder können nichts dafür“

Moser verwies auf Kinder, die hierzulande Kindergarten und Schule besuchen, Freundschaften geschlossen haben, Deutsch sprechen und das Land, aus dem ihre Eltern flohen, nur aus Erzählungen kennen. „Diese Kinder sind hier bei uns in Österreich verwurzelt.“ Ihr Recht auf Schutz und ein Leben in Würde müsse an erster Stelle stehen, das Asylverfahren der Eltern müsse hier in den Hintergrund treten, forderte Moser.

Ein Problem sind laut der Direktorin die oft langjährige Verfahrensdauer von Asylanträgen und die hohe Fehlerquote bei Erstentscheidungen: „Kinder können nichts dafür, wenn ein Asylverfahren nach Jahren nicht entschieden ist.“

Therapie für traumatisierte Kinder

Im Kindeswohlkommissions-Bericht werde weiters aufgezeigt, dass die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die Unterbringung und Betreuung von Familien mit Kindern dringend kindgerechter werden muss. Kinder, die z.B. traumatisiert sind, bräuchten ausreichende Therapieangebote, Kinder mit Behinderungen inklusive Unterbringung und Betreuung.

Jugendliche sollten eine Lehre absolvieren oder andere Bildungsabschlüsse erwerben können. „All das sind wichtige, langjährige Forderungen der Diakonie. Es ist höchste Zeit, Kinderrechte im Asylverfahren zu verankern“, so Moser abschließend.

Caritas sieht "dringenden Handlungsbedarf

Auch die Caritas ortet nach dem Bericht der Kindeswohlkommission einen „dringenden Handlungsbedarf in vielen Bereichen des Asyl- und Bleiberechts“. Das erklärte die Generalsekretärin der Caritas Österreich, Anna Parr, am Dienstag in einer Aussendung.

Die Caritas habe die Einrichtung der Kommission unter Irmgard Griss, die dem Kindeswohl bei Entscheidungen zum Asyl- und Bleiberecht jenen Stellenwert gibt, der ihm laut Verfassung zusteht, mehrfach begrüßt. „Der Kommission ist für die fundierte Analyse und ihre klaren Empfehlungen sehr zu danken. Diese unterstreichen nicht nur die Wichtigkeit und Dringlichkeit der zu tätigen Schritte, sondern sind ein klarer Handlungsauftrag für unsere Bundesregierung.“

Einheitliche Entscheidungspraxis

Insgesamt decke sich der Bericht mit den Erfahrungen der Caritas, dass internationale, europarechtliche und verfassungsrechtliche Verpflichtungen im Vollzug nur unzureichend und österreichweit vor allem uneinheitlich umgesetzt werden. Die Empfehlung, klare Richtlinien für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und das Bundesverwaltungsgericht zu erstellen, nach welchen Kriterien das Kindeswohl im Asylverfahren konkret geprüft werden muss, sollte rasch umgesetzt werden, betonte Parr. Dies sei auch notwendig, um Einheitlichkeit in der Entscheidungspraxis zu gewährleisten.

Die Kindeswohl-Kommission wurde im Februar vom Justizministerium eingesetzt. Anlass dafür waren umstrittene Abschiebungen zweier Schülerinnen, eines Schülers und ihrer Familien nach Georgien bzw. Armenien im Jänner.