Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs
APA/Georg Hochmuth
APA/Georg Hochmuth

Sterbehilfe: Noch keine neue Regelung

Eine neue Regelung der Sterbehilfe lässt weiter auf sich warten. Der Ball liegt derzeit beim grünen Justizministerium, das einen Gesetzesentwurf erarbeitet. Ein Gesetzesentwurf war für Sommeranfang angekündigt.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte das Verbot des assistierten Suizids in Österreich aufgehoben, nicht allerdings das der aktiven Sterbehilfe. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte sich dafür ausgesprochen, eine neue Regelung in den Verfassungsrang zu heben. Die Fraktionen zeigen sich verhalten.

Geschieht bis zum Jahresende nichts, ist die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt. Allerdings hat sich die Regierung vorgenommen, die Gesetzesregelung zur Sterbehilfe gänzlich auf neue Beine zu stellen, würden doch andernfalls etliche Fragen offen bleiben. Etwa jene, wer derartige Eingriffe überhaupt durchführen darf.

Politische Einigung fehlt noch

Zur Erörterung der unterschiedlichen Standpunkte hatte das Justizministerium ein Dialogforum mit Vertretern aus unterschiedlichen Lebensbereichen abgehalten – unter anderem auch mit Religionsvertreterinnen und -vertretern. Diese hatten sich vor allem für den Ausbau von Hospiz- und Palliativ-Angeboten ausgesprochen.

Der Schlussbericht des Dialogforums wurde Ende Juni veröffentlicht. Was noch fehlt ist eine Einigung der Koalitionsparteien ÖVP und Grüne, wie das neue Gesetz aussehen soll. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hatte zwar vor Monaten in Aussicht gestellt, ein Gesetz würde noch vor dem Sommer kommen, gleichzeitig aber den Ball an das zuständige Justizministerium gespielt. Dieses hat noch keinen Gesetzesentwurf präsentiert.

Kirche für Verfassungsrang

Unabhängig vom Inhalt des neuen Gesetzes wurden in konservativen Kreisen Stimmen laut, die Regelung in den Verfassungsrang zu heben, womit der VfGH diese dann auch nicht aufheben könnte. So etwa die römisch-katholische Bischofskonferenz, die das von den Verfassungsrichtern nicht aufgehobene Verbot der „Tötung auf Verlangen“ auf diese Weise sichern will. Für Nationalratspräsident Sobotka muss ganz generell die Frage nach der aktiven Sterbehilfe „mit Sicherheit in die Verfassung aufgenommen werden“.

Verhalten gehen die anderen Parteien, die es für die Sicherung einer Zwei-Drittel-Mehrheit braucht, mit der Forderung um. Unzufrieden damit zeigt sich nun Tirols SPÖ-Obmann Georg Dornauer. Er rief angesichts der „konservativen Drohung“ die eigene Parteiführung zur Vorsicht auf: „Wenn Sobotka jetzt der Forderung der Bischofskonferenz nachkommt, und eine Verankerung der Thematik im Verfassungsrang fordert, kann das nichts Gutes heißen“, sagte er im Gespräch mit der APA. Dornauer befürchtet, dass ein entsprechendes Gesetz so dem VfGH entzogen werden soll, anstatt es verfassungskonform zu gestalten.