Die mehr als 50 Jahre zurückliegenden Anschuldigungen hätten „nicht den Anschein von Wahrheit“, hieß es demzufolge am Mittwoch. DiMarzio selber erklärte am Mittwoch (Ortszeit), an den Vorwürfen sei „nichts dran“.
Kirchenrechtlich ist die „Causa DiMarzio“ damit abgeschlossen. Zivilrechtlich bleiben weiter zwei Klagen gegen den Bischof anhängig. Darin wird er beschuldigt, als junger Priester in der Erzdiözese Newark zwei Minderjährige missbraucht zu haben.
Zwei weitere Klagen anhängig
Die Klagen waren aufgrund des „Child Victims Act“ von New Jersey eingereicht worden, das seit Dezember 2019 in Kraft ist. Dieses hatte die Verjährungsfrist für Klagen verlängert, die Mitte August ausgelaufen war. DiMarzio wird in den beiden Klagen beschuldigt, in den 1970er Jahren zwei Messdiener in zwei verschiedenen Kirche in New Jersey sexuell missbraucht zu haben.