Dom in Fulda, Deutschland
APA/dpa/Frank Rumpenhorst
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Missbrauch

D: Bischöfe gegen höhere Schmerzensgelder

Trotz Kritik von Missbrauchsopfern hält die katholische Deutsche Bischofskonferenz an ihrer Praxis zur finanziellen Entschädigung bei Fällen sexuellen Missbrauchs fest. Die Bischöfe wollten sich weiter an den Schmerzensgeldzahlungen staatlicher Gerichte orientieren, sagte der Vorsitzende Georg Bätzing.

Das sagte er am Donnerstag zum Abschluss der Herbstvollversammlung in Fulda. Am Rande der Bischofskonferenz hatte es Proteste gegen die Entschädigungspraxis in Deutschland gegeben, die maximal 50.000 Euro an Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer vorsieht.

Bätzing räumte ein: „Das Thema Missbrauch lässt uns nicht los – es wird uns auch lange nicht loslassen.“ Die katholische Kirche könne angesichts dieses dunklen Kapitels nicht zur Tagesordnung übergehen, das Thema bleibe prioritär auf der Tagesordnung.

„Sehr strittig, aber gut“ diskutiert

In der Debatte um eine Reform der katholischen Kirche ziehen die deutschen Bischöfe nicht an einem Strang. Bätzing, sagte am Donnerstag zum Abschluss der Herbstvollversammlung in Fulda, man habe das Thema „sehr strittig, aber gut“ diskutiert. „Die unterschiedlich profilierten Bischöfe in der Bischofskonferenz sind hier nicht in allem einer Meinung“, sagte er. Das sei aber offen ausgesprochen worden.

Köln kein Thema

Der Limburger Bischof äußerte außerdem sein Bedauern, dass Betroffene durch das Wiederaufgreifen ihrer Verfahren und lange Bearbeitungszeiten Retraumatisierungen erlitten. Das sei schmerzlich.

Der deutsche Bischof Georg Bätzing
APA/AFP/Sascha Steinbach
Bischof Bätzing: „Köln war in der Tat kein Thema“

Kein Thema war laut Bätzing auf der von Montag bis Donnerstag andauernden Vollversammlung die Situation im Erzbistum Köln. Dort wird noch immer auf eine Entscheidung von Papst Franziskus zur Zukunft von Kardinal Rainer Maria Woelki gewartet.

Bätzing sagte: „Köln war in der Tat kein Thema in der Bischofskonferenz – aus dem schlichten Grund heraus, weil es keine Nachricht gibt.“ Es gebe viele Gerüchte, wie es mit Erzbischof Woelki weitergehe, die höre er auch. Er kenne aber keine Entscheidung, die werde in Rom getroffen.

Mehr Transparenz geplant

Als konkrete Entscheidung bei der weiteren Aufarbeitung des Missbrauchsskandals beschlossen die Bischöfe eine Standardisierung der Personalakten. Das diözesane Gesetz soll möglichst wortidentisch zum 1. Jänner 2022 in allen Diözesen in Kraft treten. Missbrauchsbeschuldigungen sollen damit künftig in allen Diözesen verbindlich, einheitlich und transparent dokumentiert werden können.

Geregelt ist darüber hinaus eine Übermittlung aller personalaktenrelevanten Dokumente und Vorgänge bei Tätigkeiten von Klerikern außerhalb ihrer eigenen Diözesen. Den zuständigen Aufarbeitungskommissionen sollen gesetzlich festgelegte Auskunfts- und Einsichtsmöglichkeiten in die Personalakten gewährt werden.

Bätzing sagte, es habe eine sehr mangelhafte Führung der Personalakten gegeben. Das habe sich während des Missbrauchsskandals gezeigt.

Verhandlungen über Reformen gehen weiter

Am Ende des Synodalen Wegs sollen konkrete Reformen stehen. Dabei geht es um die Themen Position der Frauen in der Kirche, katholische Sexualmoral, Umgang mit Macht und Ehelosigkeit der Priester. Kritiker der Reformen sind unter anderem die beiden Konservativen Rainer Maria Woelki aus Köln und Rudolf Voderholzer aus Regensburg.

Vom 30. September bis zum 2. Oktober tritt in Frankfurt/Main zum zweiten Mal die Synodalversammlung zusammen – das aus Klerikern und Laien (Nichtklerikern) zusammengesetzte Gremium, das am Ende konkrete Handlungsempfehlungen vorgeben soll.