Protest gegen den Missbrauchsskandal in der deutschen katholischen Kirche in Köln, März 2021
Reuters/Thilo Schmülgens
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Katholiken

Deutsche Missbrauchsopfer fühlen sich verhöhnt

Auf das Nein der katholischen Deutschen Bischofskonferenz zu höheren Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer hat der Betroffenenbeirat mit Empörung reagiert. Der Beschluss sei „eine Verhöhnung“, erklärte das mit Missbrauchsopfern besetzte Gremium.

So hieß es in einer am Mittwoch von der Bischofskonferenz verbreiteten Erklärung. Dabei stellte der Betroffenenbeirat darauf ab, dass die Opfervertreter in den vergangenen Wochen eigene Positionen überdacht hätten und auch auf die Bischöfe zugegangen seien. Dies sei umgekehrt bei den Bischöfen nicht festzustellen gewesen.

Der Betroffenenbeirat erklärte, die Entscheidung der Bischöfe werde mit „großem Unverständnis, Verärgerung und Empörung“ zur Kenntnis genommen. Zentrale Kritikpunkte seien neben der Höhe der Anerkennungsleistungen die Intransparenz des Verfahrens und die Benachteiligung von Menschen mit kognitiven und seelischen Einschränkungen gewesen. In keinem dieser Kritikpunkte stelle der Beschluss des Ständigen Rats der Bischofskonferenz eine Verbesserung dar.

„Empörende und inhaltsleere Nebelkerze“

Die Bitte der Bischofskonferenz um eine Fortsetzung der Gespräche werde als „empörende und inhaltsleere Nebelkerze“ empfunden. So habe die Bischofskonferenz eine Teilnahme des Betroffenenbeirats an den Beratungen des Ständigen Rats der Bischofskonferenz, in der die Erhöhung der Entschädigungen abgelehnt wurde, explizit abgelehnt. Ob die Gespräche seitens der Betroffenen mit den Bischöfen fortgesetzt würden, bleibe den weiteren Beratungen im Betroffenenbeirat vorbehalten.

Betroffene wollen höhere Leistungen

Trotz Kritik von Missbrauchsopfern hält die katholische Deutsche Bischofskonferenz an ihrer Praxis zur finanziellen Entschädigung bei Fällen sexuellen Missbrauchs fest. Die Bischöfe wollten sich weiter an den Schmerzensgeldzahlungen staatlicher Gerichte orientieren, sagte der Vorsitzende Georg Bätzing zum Abschluss der Herbstvollversammlung in Fulda im September.

Die Betroffenen wollten deutlich höhere finanzielle Leistungen für Missbrauchsopfer als die seit Jahresbeginn geltende Regelung von maximal 50.000 Euro. Die Bischofskonferenz lehnte das nun aber kategorisch ab.