Friedhof
APA/Herbert Neubauer
APA/Herbert Neubauer
Lockdown

Keine Personenobergrenze bei Begräbnissen

Begräbnisse auf dem Friedhof sind in dem seit Montag verhängten Lockdown unter Einhaltung von Coronavirus-Schutzmaßnahmen, aber ohne fixe Personenobergrenze möglich. Beim Requiem in einer katholischen Kirche ergeben sich durch den vorgegebenen Mindestabstand aber automatisch Personenbeschränkungen.

Das zeigt ein Blick auf die staatlichen Regelungen sowie auf die Regelungen der Bischofskonferenz für katholische Gottesdienste. Demnach müssen beim Requiem alle Mitfeiernden eine FFP2-Maske tragen und einen Zwei-Meter-Mindestabstand einhalten. Durch die Beachtung dieser von der Bischofskonferenz kürzlich verschärften Regeln ergibt sich aufgrund des Kirchenraumes automatisch eine Personenbeschränkung. Wer einen liturgischen Dienst übernimmt, hat zusätzlich einen 3-G-Nachweis zu erbringen. Diese Regeln gelten auch für die Totenwache vor dem Begräbnis.

Früher Beschränkungen

Für Begräbnisse auf dem Friedhof gelten die staatlichen Regelungen: Auch dort sind die FFP2-Maskenpflicht und ein Zwei-Meter-Abstand einzuhalten. Eine fixe Personenobergrenze ist nicht vorgegeben. Die Kontaktdatenerfassung der Anwesenden erfolgt durch den Bestatter.

Bei früheren Lockdowns galt bei Begräbnissen eine Beschränkung auf 50 Teilnehmer. Laut einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nach einer entsprechenden Beschwerde war diese Regelung jedoch unverhältnismäßig.