Papst Franziskus
APA/AFP/Vincenzo Pinto
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Vatikan

Papst: Bei Missbrauch Kirchenrecht mit „Strenge“ anwenden

Nach der Veröffentlichung des Münchner Missbrauchsgutachtens hat Papst Franziskus eine strenge Anwendung der kirchenrechtlichen Gesetzgebung im Kampf gegen Missbrauch in der Kirche befürwortet.

„Die Kirche setzt sich mit Gottes Hilfe entschlossen dafür ein, den Opfern von Missbrauch durch ihre Mitglieder Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, und wendet dabei mit besonderer Sorgfalt und Strenge das vorgesehene kanonische Recht an“, so der Papst am Freitag bei einem Treffen mit der Vollversammlung der Mitglieder der Glaubenskongregation im Vatikan.

Die vatikanische Behörde beschäftigt sich auch mit dem Thema Missbrauch. Franziskus nahm in seiner Ansprache nicht direkt Bezug auf das am Donnerstag von der Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl in München vorgestellte Gutachten zu sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising, das auch den emeritierten Papst Benedikt XVI. belastet.

Vatikan will Gutachten studieren

Der Vatikan teilte am Donnerstag mit, das Gutachten genau studieren zu wollen. Darin wird auch der emeritierte Papst Benedikt XVI. mit vier Fällen von Fehlverhalten im Umgang mit Missbrauchsfällen in seiner Zeit als Erzbischof in der Diözese belastet.

Franziskus verwies in seiner Rede vor den Vertretern auf die zurückliegende Anpassung der Normen, wodurch Kirchenvertreter, die jeglicher Art des Missbrauchs überführt werden, einfacher zur Rechenschaft gezogen werden können. „Dies allein kann nicht reichen, um das Phänomen einzudämmen, aber es bildet einen wichtigen Schritt, um Gerechtigkeit wiederherzustellen, den Skandal wiedergutzumachen und einen Täter zu ändern“, erklärte der 85-Jährige weiter.

Strafrechtsnormen aktualisiert

Er habe daher vor nicht allzu langer Zeit die der Glaubenskongregation vorbehaltenen Strafrechtsnormen aktualisiert. Diese sollten das gerichtliche Vorgehen straffen. „Die Justiz allein kann nicht ausreichen, um das Phänomen einzudämmen, aber sie ist ein notwendiger Schritt zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit, zur Wiedergutmachung des Skandals und zur Besserung des Täters“, so Franziskus weiter.

Zugleich betonte Franziskus die Wahrung der individuellen Menschenwürde. Diese sei die unabdingbare Voraussetzung für den Schutz der Existenz. Sie sei auch die notwendige Bedingung für Geschwisterlichkeit und Freundschaft unter allen Völkern.