Ein Regenbogen neben einem Kirchturm
APA/dpa/Felix Kästle
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OutInChurch

D: Ruf nach neuem kirchlichem Arbeitsrecht

In Deutschland werden Rufe nach einer Reform des kirchlichen Arbeitsrechts in der römisch-katholischen Kirche lauter: Elf Generalvikare fordern das Ende arbeitsrechtlicher Konsequenzen für queere und wiederverheiratete Mitarbeitende.

Zudem solle die Überarbeitung der Grundordnung bis zum Sommer abgeschlossen sein, heißt es in einem Brief vom Montag an den Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing. Die Grundordnung ist arbeitsrechtlich die Basis für die rund Dreiviertelmillion Menschen, die in Deutschland bei der katholischen Kirche oder der Caritas beschäftigt sind.

Immer wieder zu Streit führen die dort erwähnten „Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten“, weil damit auch Kündigungen begründet werden können – etwa für Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder wiederverheiratete Geschiedene.

Sofortiges Reagieren gefordert

In ihrem Aufruf bitten die Generalvikare, also Verwaltungschefs katholischer Diözesen, die Bischöfe, „kurzfristig eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechtes herbeizuführen und auf alle Bezüge auf die persönliche Lebensführung in der derzeit geltenden Grundordnung“ zu verzichten. Der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, bestätigte den Eingang des Schreibens: „Der Prozess zur Veränderung der Grundordnung geht weiter, wie von Bischof Bätzing angekündigt.“ Einen zeitlichen Rahmen könne er nicht nennen.

Unterdessen kündigten auch die Diözesen Osnabrück und Essen an, dass die sexuelle Orientierung oder das Beziehungsleben ihrer Mitarbeitenden kein Kündigungsgrund mehr sein soll. Eine erste Garantieerklärung dieser Art hatte vergangene Woche der Würzburger Bischof Franz Jung abgegeben.

Auslöser „#OutInChurch“

Die Initiative „#OutInChurch“ hatte im Jänner eine Debatte um das Arbeitsrecht ausgelöst. 125 Kirchenmitarbeitende gaben sich öffentlich als queer. Auf der unter dem Titel „#OutInChurch“ freigeschalteten Website zeigen viele der hauptamtlichen, ehrenamtlichen und ehemaligen Mitarbeitenden in kirchlichen Einrichtungen erstmals öffentlich ihre sexuellen Orientierungen, die nicht den Lehren der Kirche entsprechen, und für die ihnen berufliche Konsequenzen drohen.

Darunter sind Priester, Ärzte, Lehrer und Leiter in Jugendverbänden. Seitdem mehren sich die Stimmen, die für eine Liberalisierung des Arbeitsrechts werben. Auch im Rahmen des katholischen Reformprojekts Synodaler Weg wurde der Ruf nach Veränderungen lauter.

Überarbeitung des Arbeitsrechts bis Sommer

Um die Neufassung der Grundordnung kümmert sich seit Jahren eine Arbeitsgruppe. Laut Medienberichten wollen die Bischöfe bis Juli eine Entscheidung treffen, Paderborns Generalvikar Alfons Hardt sprach von Juni. Der Tübinger Jurist Hermann Reichold geht davon aus, dass das Arbeitsrecht der katholischen Kirche bis zum Sommer grundlegend überarbeitet wird. Die entscheidenden Passagen der sogenannten Grundordnung würden dann der Bischofskonferenz „in wesentlich veränderter Form“ als Beschlussvorlage vorgelegt.