Franziskanische Mönche gehen an einer Mauer vorbei
APA/AFP/Andreas Solaro
APA/AFP/Andreas Solaro
Katholiken

Erlass: Laien können Kleriker-Orden leiten

Ordensgemeinschaften der römisch-katholischen Kirche, die bisher nur von Klerikern geleitet werden, können in Ausnahmefällen künftig auch Laien als Obere einer Einrichtung ernennen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung des Papstes wurde am Mittwoch vom Vatikan veröffentlicht.

Demnach können die Leiter eines Ordenshauses, einer Provinz oder einer ganzen Gemeinschaft in Ausnahmen auch Laienbrüder zu Oberen ernennen, sofern das jeweilige Leitungsteam dies beschlossen hat. Auch muss die vatikanische Ordensbehörde in Rom jeder einzelnen Entscheidung zustimmen.

Laut Kirchenrecht (can. 588, § 2) gelten ein „Institut geweihten Lebens“ oder eine „Gesellschaft Apostolischen Lebens“ dann als klerikal, wenn ihr Gründer bestimmt hat, dass die Gemeinschaft von einem Priester geleitet wird, der als solcher die Weihe ausübt und das Institut von der zuständigen kirchlichen Autorität als klerikal anerkannt ist. Angesichts der Berufungskrise bei Ordensgemeinschaften, die vor allem Laienbrüder betrifft, ist allerdings fraglich, wie oft die neue Regelung tatsächlich genutzt werden kann.

Ordensleute an sich sind weder Kleriker noch Laien, weswegen sie oft als dritter Stand in der katholischen Kirche bezeichnet werden. Ordensgemeinschaften hingegen können laut Kirchenrecht klerikal oder laikal sein (can. 588, §§ 2-3).