Konkret bedeutet das, dass das Betreten von Kirchen und die Feier von Gottesdiensten im Bereich der katholischen Kirche ohne besondere coronavirusbedingte Einschränkungen möglich ist. Dessen ungeachtet empfehlen die Bischöfe, diverse Hygienemaßnahmen „möglichst beizubehalten“.
Bei Feiern mit über 500 Personen ist überdies ein Präventionskonzept verpflichtend. Davon ausgenommen sind Begräbnisse bzw. dazu gehörige Gottesdienste. Wie Schipka weiter ausführte, setze man mit dem Aussetzen der bisherigen Regelungen auf die Eigenverantwortung der Gläubigen und bitte diese, sich selbst etwa durch eine Impfung bzw. das Tragen von Masken zu schützen.
Respekt eingemahnt
„Jenen, die aus Gründen des Selbstschutzes eine FFP2-Maske während des Gottesdienstes tragen, ist mit Respekt zu begegnen“, wird von der Bischofskonferenz ausdrücklich festgehalten. Seit der letzten Lockerung der Coronavirus-Maßnahmen mit Karsamstag war nur noch beim Betreten und Verlassen einer katholischen Kirche eine FFP2-Maske verpflichtend zu tragen.
Während des Gottesdienstes konnte sie am Platz abgenommen werden. Seitens der Bischofskonferenz wird jetzt ab 1. Juni „empfohlen, die Hygienemaßnahmen (z. B. Desinfizieren der Hände) möglichst beizubehalten“. Dazu zählen beispielsweise das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und das Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten.
Schutzmaßnahmen vereinbart
Seit dem Beginn der Pandemie wurden in Österreich die Coronavirus-Schutzmaßnahmen für öffentliche Gottesdienste auf dem Weg von Vereinbarungen zwischen dem Staat und den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften festgelegt.
Die Präventionskonzepte gingen von Abstandhalten bis zum Verzicht auf Gesänge und Händereichen beim Friedensgruß. Nach Auslaufen der letzten Coronavirus-Vereinbarung mit dem Kultusministerium mit Ende Juni 2021 haben die Kirchen eigene Präventionskonzepte erstellt.