Österreich

Evangelische: Leitungsfunktionen ab 18 Jahren

In der evangelischen Kirche können künftig auch jüngere Menschen in leitende Gremien gewählt werden. Bisher war etwa für die Wahl in das Leitungsgremium einer Pfarrgemeinde (Presbyterium) ein Mindestalter von 24 Jahren vorgeschrieben, nun können Personen ab 18 Jahren gewählt werden.

Die Senkung beschloss die Generalsynode bei der am Samstag zu Ende gegangenen Sitzung in St. Pölten. Wegen des stufenartigen Aufbaus der Evangelischen Kirche wird damit die Teilnahme jüngerer Menschen an Entscheidungsprozessen auch in diözesanen Leitungsorganen bis hin zur Synode, dem gesamtösterreichischen „Kirchenparlament“, möglich.

Synodenpräsident Peter Krömer hob gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epdÖ) die „weitgehende Bedeutung“ dieses Beschlusses hervor, welche zu einer Verjüngung der Synode führen werde. Entsprechend sprachen auch der Vorsitzende der Evangelischen Jugend Österreich, Benedikt Schobesberger, und Jugendpfarrerin Bettina Növer, von einem wichtigen ersten Schritt in Richtung „generationengerechteren Entscheidungen in unserer Kirche“. Weitere Schritte sollten folgen.

Briefwahl zum Teil ermöglicht

Als weitere Neuerungen wurde auf der Synode mit rund 70 anwesenden Delegierten die Möglichkeit der Briefwahl, die bisher auf die Wahl eines Pfarrers oder einer Pfarrerin bzw. auf der Gemeindevertretung beschränkt war, auch auf Wahlen in andere kirchliche Vertretungskörper ausgedehnt. Weiterhin keine Briefwahl gibt es jedoch bei Wahlen, die ein Zweidrittelmehrheit erfordern, wie etwa die Wahl eines Superintendenten bzw. einer Superintendentin oder eines Bischofs bzw. einer Bischöfin.

„Grundsätzlicher Konsens“, jedoch nach wie vor offene Fragen insbesondere bei der Ausgestaltung leitender Organe zeigten sich hinsichtlich einer administrativen Zusammenführung der an der Synode beteiligten evangelisch-lutherischen (A.B.) und der evangelisch-reformierten (H.B.) Kirche. Bei den längeren Diskussionen dazu hatte sich auch Martin Fischer vom Kultusamt beteiligt. Unstrittig sei, „dass beide Synoden eine vermehrte Integration wünschen“, stellte Krömer fest.

Der Säkularisierung etwas entgegensetzen

Thematisiert wurde bei den Diskussionen auch der Entwicklungsprozess „Aus dem Evangelium leben“, mit dem die Evangelische Kirche der zunehmenden Säkularisierung etwas entgegengesetzt will. Synoden-Vizepräsidentin Gabi Neubacher betonte, dieser Prozess sei eine „Erfolgsgeschichte“ und verbunden mit großen Hoffnungen. Mit dem breit angelegten Prozess will die Evangelische Kirche geistliches Leben vor Ort stärken, wobei über 30 Projekte schon in „Erprobungsräumen“ gestartet sind.

Bei den zahlreichen Wahlen seien viele Frauen in die verschiedenen Arbeitsausschüsse und Kommissionen gewählt worden, sodass dort „immer mehr Ausgewogenheit“ zwischen den Geschlechtern bestehe, wie die zweite Synoden-Vizepräsidentin Gisela Malekpour darlegte. Als weitere Schwerpunkte wurden in der Mitteilung der Klimaschutz angesichts des derzeitigen evangelischen „Jahr der Schöpfung“ sowie Überlegungen zum Energiesparen in Pfarren angesichts der Energieunsicherheit genannt.

Seelsorgegesetz beschlossen

Als wichtigen Schritt sah Synodenpräsident Krömer schließlich die Beschlüsse zur Sicherung des Seelsorgegeheimnis im Seelsorgegesetz. Bei diesen sei für den Staat bindend festgelegt worden sei, „wer Seelsorger oder Seelsorgerin ist“. Nicht nur Geistliche, sondern auch weltliche Personen mit entsprechender Ausbildung und kirchlichem Auftrag seien damit nun auch explizit miteingeschlossen.