Dem Bericht zufolge klagt damit erstmals ein Betroffener von sexualisierter Gewalt gegen die Kirche als Institution. Die Beweislage sei laut der Klägerseite eindeutig. Der Priester als Täter habe vor seinem Tod die Taten zugegeben, es handle sich um schweren Missbrauch in mindestens 320 Fällen.
Die Möglichkeit einer Klage trotz des Tods des Täters begründe der Anwalt des Klägers dem Bericht zufolge mit der sogenannten Amtshaftung der Kirche als öffentlich-rechtliche Institution, berichtete der Sender unter Berufung auf die Klageschrift. Der Ausgang des Rechtsstreits könne zum Präzedenzfall für weitere Missbrauchsopfer werden.