EGMR

Blasphemiestrafe: Menschenrechtsgericht verurteilt Polen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen im Zusammenhang mit der Bestrafung einer Sängerin wegen Blasphemie verurteilt. Dadurch sei die Frau in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden, teilten die Richter am Donnerstag in Straßburg mit.

Die polnische Sängerin Doda wurde in einem Interview nach ihrem Glauben gefragt, worauf sie antwortete, dass sie an eine höhere Macht glaube. Allerdings überzeugten sie eher wissenschaftliche Entdeckungen und keine „unglaublichen biblischen Geschichten“, die geschrieben worden seien von jemandem, der „fertig war vom Weintrinken und Gras rauchen“.

Zwei Menschen fühlten sich dadurch in ihren religiösen Gefühlen verletzt und klagten sie. Polnische Gerichte gaben ihnen Recht und verurteilten Doda zu einer Geldstrafe. Der Menschengerichtshof befand, dass die Strafe unverhältnismäßig hart gewesen sei.

Strafe unverhältnismäßig hart

Die Äußerungen seien zwar drastisch gewesen, hätten aber nicht zu Hass oder Gewalt aufgerufen. Sie habe lediglich auf frivole Art Fragen zu ihrem Leben beantwortet. Polen muss der Frau nun 10.000 Euro Entschädigung zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedsstaaten ein.