Menschenrechte

EMRK ändern? Scharfe Kritik von Landau

Caritas-Präsident Michael Landau hat scharfe Kritik am Vorstoß von ÖVP-Klubchef August Wöginger zu einer Überarbeitung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geäußert.

„Menschenrechte sind unteilbar. Und die Europäische Menschenrechtskonvention ist Antwort Europas auf den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust. Das Rütteln an Grund- und Menschenrechten halte ich für inakzeptabel“, betonte Landau in einem Tweet als Reaktion auf den Wöginger-Vorschlag.

Landau weiter: „Hier wird aus meiner Sicht ein Grundkonsens der Zweiten Republik in Frage gestellt. Da geht es um die gleiche Würde des und jedes Menschen vom behinderten Kind bis zum sterbenden Greis. All das ist nicht verhandelbar. Daher muss ein solcher Vorstoß scharf zurückgewiesen werden.“

Konvention „gehört überarbeitet“

Am Freitag hatte Wöginger sich im „Standard“ zur seines Erachtens unbefriedigenden europäischen Asylpolitik geäußert und diesbezüglich die EMRK als Beispiel für eine Überarbeitung genannt: „Auch die Menschenrechtskonvention gehört überarbeitet. Wir haben mittlerweile eine andere Situation, als es vor ein paar Jahrzehnten der Fall war, als diese Gesetze geschrieben wurden“.

Welche Änderungen Wöginger genau fordert, blieb unklar. Eine entsprechende schriftliche APA-Anfrage vom Freitagabend blieb am Samstag unbeantwortet. Von den mitregierenden Grünen hieß es umgehend, diese Frage sei „nicht verhandelbar“.

Im Verfassungsrang

Die EMRK wurde im Jahr 1950 vom Europarat ausgearbeitet, dem alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Belarus und Russlands angehören. Für Österreich hat die EMRK eine besondere Bedeutung, da sie hierzulande im Verfassungsrang steht.

Anders als andere Staaten hat Österreich keinen eigenen umfassenden Grundrechtskatalog. Über die Einhaltung der EMRK wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), eine von der Europäischen Union unabhängige Institution.