Behindertenparkplatz
ORF.at/Georg Hummer
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Menschen mit Behinderungen

Caritas: Österreich „noch längst nicht inklusiv“

Anlässlich des bevorstehenden Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am Samstag pocht die Caritas auf die „lang angekündigte“ Reform der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Arbeitsmarktreform.

„Der Arbeitsmarkt ist in Österreich noch längst nicht inklusiv“, kritisierte Caritas-Präsident Michael Landau in einer Aussendung vom Donnerstag. „Oft werden Menschen mit Behinderungen nach der Pflicht- und Sonderschule rechtlich als ‚arbeitsunfähig‘ gemäß ASVG eingestuft und landen in einer Werkstätte bzw. Beschäftigungsstruktur, mit bestenfalls lebenslanger Sozialhilfe“, bemängelte der Caritas-Präsident.

Mit dem Stempel der Arbeitsunfähigkeit versehen, bleibe Menschen mit Behinderung der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt und ein gleichberechtigter Status mit anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oft lebenslang verwehrt, erläuterte Landau. „Die Arbeit in Werkstätten darf keine soziale Sackgasse sein, das kann niemand wollen.“ Menschen mit Behinderungen müssten ohne Diskriminierung genauso wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Arbeit finden, so die Forderung der Caritas.

Lohn statt Taschengeld

Seit Woche heiße es in Hinblick auf die Arbeitsmarktreform „Bitte warten“, betonte Landau, dabei dränge die Zeit, das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe sei schon vor der Teuerungswelle nicht mehr „armutsfest“ gewesen. Deswegen wolle die Caritas die Bundesregierung „mit Nachdruck an ihr Vorhaben erinnern, die Feststellung einer ‚Arbeitsunfähigkeit‘ jedenfalls nicht vor dem 25. Lebensjahr durchzuführen“, so Landau. Mit der aktuellen Regelung würden Menschen mit Behinderung nicht abgeholt, „individuell orientierte Lösungen“ müssten geschaffen werden.

Gleichzeitig müssten jene, die am regulären Arbeitsmarkt dennoch nicht tätig sein können, weiterhin sinnstiftenden Beschäftigungen in Werkstätten nachgehen können und dabei eine Existenzsicherung sowie einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung erhalten.

„Heute erhalten Menschen mit Behinderungen in einer Werkstätte bzw. Beschäftigungsstruktur statt Lohn nur Taschengeld. Eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung in Form von Arbeitslosengeld, Kranken- und Pensionsversicherung fehlt ebenso.“ Das sei aber auch im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention „überfällig“, forderte Landau.

Stephansdom erstrahlt in Lila

„Die österreichische Bundesregierung hat sich mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, einen inklusiven Arbeitsmarkt sicherzustellen – und zwar vom Ende der Schulpflicht bis hin zur Pension“, erinnerte Landau, am Weg dorthin sei aber noch viel zu tun. „Arbeitsunfähigkeit gibt es de facto nicht. Es ist für jeden Menschen einfach eine Frage der ausreichenden Unterstützung und Assistenz beim Einsatz der individuellen Fähigkeiten“, zeigte sie der Caritas-Präsident überzeugt.

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung findet am Samstag in ganz Österreich und in weiteren europäischen Ländern die Kampagne „#PurpleLightUp“ statt. Auf Initiative der Caritas wird an diesem Tag der Stephansdom lila erstrahlen. Damit wolle man aufzeigen, dass die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen noch immer nicht ausreichend gewährleistet wird.