Frankreich

Kirchlicher Strafgerichtshof in Frankreich eingerichtet

In Frankreich ist ein landesweiter kirchlicher Strafgerichtshof eingerichtet worden. Die französische Bischofskonferenz verlegt mit dem Tribunal penal canonique national (TPCN) die kirchenrechtliche Zuständigkeit von den einzelnen Diözesangerichten sowie den 15 nationalen Kirchenprovinzen auf eine nationale Ebene.

Wohl unter dem Druck der diversen Skandale um sexuellen Missbrauch soll das 2021 beschlossene neue Gericht die kirchliche Strafjustiz vereinfachen und vereinheitlichen. Seine Arbeit soll es zum 1. Jänner aufnehmen. Der neue Gerichtshof ist grundsätzlich für alle kirchenrechtlichen Verstöße in Frankreich zuständig.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Mutmaßliche Sexualdelikte gegen Minderjährige sind von der obersten Glaubensbehörde im Vatikan zu verhandeln, ebenso kirchenrechtliche Beschwerden gegen Bischöfe. Allerdings kann der Vatikan Strafsachen an das französische Gericht zurückverweisen. Berufungsinstanz ist das vatikanische Appellationsgericht, die Römische Rota.

So bisher noch nie

Einen nationalen kirchlichen Strafgerichtshof dieser Größe gab es in der katholischen Weltkirche bisher nicht. In den kirchlich wesentlich kleineren Niederlanden gibt es zwar ein interdiözesanes kirchliches Strafgericht, allerdings nur eine Kirchenprovinz. Für eine interdiözesane Einrichtung bedarf es der Genehmigung durch den Heiligen Stuhl.