„Kirchenparlamente“

Evangelische Synoden tagen in Villach

Die Synoden der evangelischen Kirche in Österreich kommen von Donnerstag, 8. Dezember, bis Samstag, 10. Dezember, in Villach zusammen. Während die Synode A.B. am Donnerstag vor Ort in Präsenz tagt, tagt die Synode H.B. in digitaler Form.

Eröffnet werden die evangelischen „Kirchenparlamente“ – die höchsten gesetzgebenden Organe der Kirchen – am Donnerstag um 9.00 Uhr mit einem Gottesdienst, bei dem der Kärntner Superintendent Manfred Sauer predigen wird.

Tagungsort der Synoden ist das Business Center Villach. Die gemeinsame Generalsynode wird am Freitagnachmittag in Villach eröffnet. Die Beratungen sind bis Samstag anberaumt. Am Freitagabend laden der Bürgermeister der Stadt Villach und das Land Kärnten die rund 70 Delegierten zu einem Empfang.

Initiativen zum „Jahr der Schöpfung“

Wie Synodenpräsident Peter Krömer gegenüber dem Evangelischen Pressedienst erklärte, steht die Generalsynode ganz im Zeichen des Themas „Schöpfungsverantwortung“. Berichtet wird über die Initiativen zum „Jahr der Schöpfung“, das die evangelischen Kirchen heuer begehen. Am Samstag beschäftigen sich die rund 70 Delegierten im Rahmen eines Studientages mit Fragen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Erwartet wird zum Abschluss ein theologisches Grundsatzdokument zum Schöpfungsglauben und zur Schöpfungsverantwortung der Kirchen.

Neben mehreren juristischen Tagesordnungspunkten werden die Delegierten auch über die Finanzen beraten. Darüber hinaus steht die verstärkte kirchenrechtliche Integration der evangelisch-lutherischen und der evangelisch-reformierten Kirche in die gemeinsame Kirche A. u H.B. auf dem Programm, die Änderungen in der Struktur und in der Kirchenverfassung erforderlich macht.

Zwei Zusammenkünfte im Jahr

Die Synoden sind die höchsten gesetzgebenden Organe der Evangelischen Kirchen. Ihnen gehören gewählte geistliche und weltliche Vertreterinnen und Vertreter aus ganz Österreich an. In ihrer Funktion als „Kirchenparlamente“ kommen sie in der Regel zwei Mal im Jahr zusammen. Die Generalsynode besteht aus den rund 60 Mitgliedern der Synode A.B., sieben Mitgliedern der Synode H.B. sowie drei weiteren Vertreterinnen oder Vertretern aus Arbeitszweigen der Landeskirche.