Papst Franziskus auf dem Petersplatz
Reuters/Vatican Media
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Vatikan

Papst verstärkt Kontrolle von Finanzeinrichtungen

Papst Franziskus hat per Erlass („Motu proprio“) die Verwaltung der vatikanischen Einrichtungen in Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten weiter vereinheitlicht und zentralisiert.

In dem Erlass ordnete er an, dass alle Behörden und Stiftungen, die unmittelbar zum Heiligen Stuhl gehören, der Kontrolle des Päpstlichen Wirtschaftssekretariates unterstellt werden. Präfekt dieser ausdrücklich im Auftrag des Papstes arbeitenden Aufsichtsbehörde ist seit 1. Dezember mit dem spanischen Ökonom Maximino Caballero Ledo (63) erstmals kein Kleriker.

Der Erlass „Über die juristischen Personen, die Werkzeuge der Römischen Kurie sind“, wurde am Dienstag vom vatikanischen Presseamt veröffentlicht. Die betroffenen Ämter und Einrichtungen haben demnach drei Monate Zeit, sich an die neuen Richtlinien anzupassen. Sie müssen unter anderem Wirtschaftspläne und Bilanzen vorlegen und sich den im Vatikan geltenden Normen gegen Geldwäsche anpassen. Bei Nichterfüllung ihrer Aufgabe können die Einrichtungen aufgehoben werden.

Bestimmungen gelten für alle Dikasterien

Die neuen Bestimmungen gelten für alle Ministerien (Dikasterien) der römischen Kurie. Einige, wie das Staatssekretariat oder die Missionsbehörde, sind aus historischen Gründen eigene Rechtspersonen und verfügten noch bis vor kurzem über erhebliche eigene Vermögenswerte. Das änderte Papst Franziskus im Zuge seiner im Juni in Kraft getretenen Kurienreform.

Ferner gelten die neuen Normen für mehrere Stiftungen und Fonds, die aber in dem Erlass nicht einzeln aufgeführt werden. Ausdrücklich ausgenommen von den neuen Bestimmungen sind die Regierung des Vatikanstaates („Governatorat“), kleinere organisatorische Kurienämter wie etwa das Liturgie-Amt sowie Institutionen, die lediglich mit dem Heiligen Stuhl „verbunden“ sind, etwa die Vatikanbibliothek und die vier römischen Patriarchalbasiliken.