Eine Statue der Jungfrau Maria
Pixabay/GoranH
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Feiertag

Mariä Empfängnis: Gedenken an „sündenfreie“ Maria

Am 8. Dezember feiern Katholikinnen und Katholiken nicht – wie oft irrtümlich angenommen – die Jungfräulichkeit Mariens, sondern die Überzeugung der Kirche, dass Maria ohne „Sünde“ gewesen ist und als „Begnadete“ in „unbefleckter“ Freundschaft mit Gott leben durfte.

Das „Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria“ gedenkt der Empfängnis Mariens durch ihre Mutter Anna („Mariä Empfängnis“). So wie im Lukasevangelium zum Festtag zu Maria „Sei gegrüßt, du Begnadete, der Herr ist mit dir“ gesagt wird, wurde im katholischen Glauben im Lauf der Jahrhunderte immer klarer formuliert, dass Maria schon vom ersten Augenblick ihrer Empfängnis an eine „Begnadete“ gewesen sein muss.

Das Dogma von der „Unbefleckten Empfängnis Mariens“ wurde 1854 von Papst Pius IX. als Glaubenslehre der katholischen Kirche verkündet. Davon klar zu trennen ist die Lehre von der jungfräulichen Empfängnis Jesu durch den Heiligen Geist, die auch von den anderen christlichen Konfessionen akzeptiert wird und zum Glaubensbekenntnis gehört.

„Erbschuld“ ohne persönliche Schuld

Die Begriffe „Erbsünde“ oder „Erbschuld“ weisen auf eine schicksalhafte Verstrickung in das Böse hin, in die jeder Mensch – im Gegensatz zur persönlichen Schuld einer absichtlichen Ablehnung Gottes – hineingeboren wird, ohne persönlich daran schuld zu sein.

Ursprünglich wurde der von Anselm von Canterbury im 12. Jahrhundert eingeführte Feiertag als „Tag der Empfängnis der Allerheiligsten Gottesmutter durch Anna“ gefeiert. Erst unter Papst Sixtus IV. wurde das Fest 1477 im Bistum Rom als Hochfest mit Messe eingeführt und auf den 8. Dezember gelegt. Doch es sollte noch bis zum Jahr 1708 dauern, bis der Feiertag unter der Bezeichnung „Mariä Empfängnis“ in der gesamten katholischen Kirche am 8. Dezember gefeiert wurde.

Offene Geschäfte am Feiertag

In Österreich hat der Feiertag am 8. Dezember eine jahrhundertelange Tradition, die bis in die Zeit des Dreißigjährigen Krieges zurück reicht. In der NS-Zeit wurde der Feiertag am 8. Dezember abgeschafft. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges führte eine von hunderttausenden Österreichern unterstützte Unterschriftenaktion zur Wiedereinführung des Feiertages. Der Nationalrat beschloss im Jahr 1955, dass der 8. Dezember wieder als Feiertag begangen werden soll – als Dank für die wiederlangte Freiheit Österreichs.

So ist der 8. Dezember seither wieder ein gesetzlicher Feiertag in Österreich und somit arbeitsfrei. 1995 wurde das Ladenöffnungsgesetz geändert. Seither öffnen viele Geschäfte auch an „Mariä Empfängnis“ am 8. Dezember und sorgen in der Regel für einen der umsatzstärksten Einkaufstage in der Vorweihnachtszeit. Die Erlaubnis zum Offenhalten der Geschäfte an dem Feiertag sorgt immer wieder für Debatten.