Protestantismus

Friedhofsschändung in Jerusalem: Verdächtige verhaftet

Die israelische Polizei hat Medienberichten zufolge zwei Jugendliche wegen des Verdachts festgenommen, den protestantischen Friedhof auf dem Jerusalemer Zionsberg geschändet zu haben.

Die beiden 18- und 14-jährigen jüdische Jugendliche aus der israelischen Zentralregion hätten am Nachmittag des 1. Jänner 28 Grabsteine zerstört, teilte die Polizei laut Katholischer Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Die Befragung habe gezeigt, dass es sich um „vorsätzlichen Vandalismus“ aus rassistischen Gründen handle.

Die Polizei hatte nach eigenen Angaben Überwachungskameras ausgewertet; sie zeigten zwei junge Männer mit traditioneller jüdischer Kleidung, wie sie Kreuze umschlugen, Grabsteine zerbrachen und Trümmer über die Gräber des 170 Jahre alten Friedhofs warfen. Nähere Angaben zur Person machte die Polizei nicht.

Die Verdächtigen seien wenige Tage nach Bekanntwerden der Tat festgenommen worden. Ihre Untersuchungshaft wurde demnach zunächst verlängert, bevor sie schließlich in Hausarrest entlassen wurden. Kirchenvertreter verurteilten die Friedhofsschändungen als neuen Akt des Vandalismus und als Hassverbrechen gegen die christliche Gemeinde in Jerusalem.

Friedhof 1848 gegründet

Die Schändung sei nicht der erste Übergriff auf den Friedhof, erinnerten Kirchenvertreter in einer gemeinsamen Erklärung; sie folge einem Muster von Angriffen auf christliche Stätten, die seit mehr als einem Jahrzehnt immer öfter vorkämen. Die Unterzeichner hatten Israels Behörden aufgefordert, die Verantwortlichen mit der vollen Härte des Gesetzes zu verfolgen und ihre Taten als Hassverbrechen gegen Christen zu behandeln.

Der 1848 gegründete Friedhof wird von den örtlichen lutherischen und anglikanischen Gemeinden gepflegt. Unter den geschändeten Gräbern befanden sich drei Gemeinschaftsgräber von palästinensischen Polizeibeamten und Mitgliedern verschiedener protestantischer Gemeinschaften; darunter Bischof Samuel Gobat, der zweite protestantische Bischof von Jerusalem und Käufer des Grundstücks, auf dem der Friedhof liegt.