Tafel vfgh – Verfassungsgerichtshof Österreich
APA/Georg Hochmuth
APA/Georg Hochmuth
Atheismus

Atheistische Religionsgesellschaft bei VfGH abgeblitzt

Die Atheistische Religionsgesellschaft (ARG) ist mit ihrer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen das abweisende Erkenntnis des Verwaltungsgerichts (VwG) Wien, die ARG als religiöse Bekenntnisgemeinschaft anzuerkennen, abgeblitzt.

Der VfGH lehnt die Behandlung der Beschwerde ab. Begründet werde die Entscheidung damit, „dass von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten“ sei, zitiert die ARG den VfGH in einer Aussendung am Mittwoch. Die ARG strebt seit mehreren Jahren eine Eintragung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft an. Ziel ist, „dass unsere atheistische religiöse Glaubensüberzeugung eine grundsätzliche Gleichberechtigung mit anderen religiösen Überzeugungen erhält“, so die ARG.

Nachdem das Kultusamt den Antrag abgelehnt hatte, zog die ARG vor das Verwaltungsgericht Wien, das den Entscheid des Kultusamts bestätigte. Im Zuge des Verfahrens wurde ein Gutachten beauftragt, das auch zu dem Schluss kam, die ARG erfülle die rechtlichen Kriterien für eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft nicht.

„Kern der Religionsfreiheit“

Ende 2022 reichte man Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein, der nun eine Behandlung des Falls ablehnte. Es sei bedauerlich, „dass sich der VfGH mit den in der Beschwerde aufgeworfenen Fragen, die ja den Kern der Religionsfreiheit ausmachen, nicht näher befassen will und die Behandlung ablehnt“, wird der Anwalt der ARG, Ralf Niederhammer, zitiert.

Der nächste Schritt der ARG wird der vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sein. Dieser müsse nun über die Rechtmäßigkeit des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) entscheiden – „und zwar zur Gänze, ohne teilweise Auslagerung an den VfGH“. Allerdings erwartet der Anwalt des Vereins auch von diesem keine Klärung der Anliegen der ARG, wie es in der Aussendung heißt.

Falls erforderlich, würde die ARG auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen, kündigte sie an.