Prozess

Kardinal Woelki erfolgreich gegen „Bild“-Zeitung

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat in einem Rechtsstreit gegen den Axel-Springer-Verlag einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Köln verkündete am Mittwoch das Urteil.

Das Urteil verbot die Behauptung der „Bild“-Zeitung, der Erzbischof habe einen Priester befördert, obwohl er zwei belastende Dokumente gegen den Geistlichen gekannt habe. In dem Verfahren hatte die Pressekammer unter Vorsitz von Richter Dirk Eßer da Silva Ende März Woelki persönlich vernommen.

Der Kölner Erzbischof klagte gegen einen Online-Bericht von „Bild“, wonach er im Jahr 2017 den Priester befördert habe, obwohl er eine Warnung der Polizei vor einem Einsatz des Geistlichen in der Jugendarbeit und ein anderes belastendes Dokument aus dessen Personalakte gekannt habe.

Zeugen vernommen

Der Kardinal wies die „Bild“-Darstellung auch in Form einer eidesstattlichen Versicherung zurück: Er habe nur von dem lange zurückliegenden und nicht strafbaren sexuellen Kontakt des Priesters mit einem 16 Jahre alten Prostituierten sowie von „weiteren Gerüchten“ gehört, also von unbewiesen gebliebenen Vorwürfen.

Zuvor hatte das Gericht auf Antrag des beklagten Verlags auch zwei weitere Zeugen gehört: Die frühere Sekretärin von Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, und den früheren Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Köln, Oliver Vogt.