Nach ihrer Auffassung habe sich ihre Aktion im Rahmen von Recht und Gesetz bewegt. Die Angelegenheit sei von grundsätzlicher Bedeutung, erklärten sie zur Begründung. Außerdem habe die Richterin in ihrem Urteil selbst Unsicherheiten angesprochen, die durch höhere Instanzen geklärt werden müssten.
Alt sowie eine Ökotrophologin und ein Student waren vergangene Woche vom Amtsgericht München wegen Nötigung zu jeweils zehn Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatten am 28. Oktober 2022 in München an einer Straßenblockade der Gruppe „Scientist Rebellion“ teilgenommen, Pater Alt hatte sich dabei mit einer Hand auf der Fahrbahn festgeklebt.

Staatliche Gegenmaßnahmen nicht ausreichend
Das Gericht habe die Auffassung der Angeklagten – dass die globale Erwärmung den Bestand der menschlichen Zivilisation gefährde und die staatlichen Gegenmaßnahmen bisher nicht ausreichten – nicht angezweifelt, so die Klimaaktivistinnen und -aktivisten. Auch habe es bejaht, dass Aktionen des zivilen Ungehorsams Aufmerksamkeit auf die Klimakrise lenkten und dafür geeigneter seien als gewöhnliche Demonstrationen.
„Dass das Gericht unsere Protestaktion dennoch als unverhältnismäßig eingestuft und uns schuldig gesprochen hat, ist für uns nicht schlüssig.“ Die drei appellierten an die Gerichte, sich künftig in Prozessen zu Klimaprotesten ernsthaft mit dem Klimanotstand zu beschäftigen. Dazu gehöre hauptsächlich das Einholen eines Sachverständigengutachtens durch einen Klimaforscher.
Der Jesuit Alt ist mittlerweile über Deutschland hinaus als „Klimapater“ bekannt. In der Wiener Jesuitenkirche wird er am 2. Juni (19.00 Uhr) im Rahmen der „Langen Nacht der Kirchen“ in einem Vortrag zum Thema „Klimakatastrophe: Bocken und Blocken als letzte Chance?“ über seinen Protest sprechen.