Finanzen

Papst regelt Detail für Zeit zwischen Pontifikaten

Papst Franziskus hat ein wichtiges Detail für die Zeit nach dem Ende seines Pontifikats geregelt. Mit einem unmittelbar wirksamen Rechtsakt, einem sogenannten Reskript, legte er fest, wie in Übergangszeiten zwischen zwei Pontifikaten heimliche Finanztransaktionen in Vatikanbehörden verhindert werden.

Der Generalrevisor des Heiligen Stuhls bleibt während einer Sedisvakanz im Amt. Er untersteht in dieser Phase unmittelbar dem Kardinal, der das Amt des Kämmerers (Camerlengo) ausübt. Das von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin unterzeichnete Reskript wurde am Mittwoch vom vatikanischen Presseamt veröffentlicht.

Das Amt des Generalrevisors für finanzielle Angelegenheiten hat Papst Franziskus im Jahr 2014 neu eingerichtet. Seit 2017 wird es von dem italienischen Wirtschafts- und Finanzexperten Alessandro Cassinis Righini (57) ausgeübt. Er überprüft die Bilanzen aller Behörden und Ämter des Heiligen Stuhls und meldet dem vatikanischen Wirtschaftsrat gegebenenfalls finanzielle Unregelmäßigkeiten. In der Zeit der Sedisvakanz berichtet er an den Kämmerer.

Behördenchefs werden ausgetauscht

Kämmerer ist derzeit der irisch-amerikanische Kardinal Kevin Farrell (75). In der Phase der Sedisvakanz ist er neben dem Dekan des Kardinalskollegiums eine der wichtigsten Figuren im Vatikan. In der vom Papst vor einem Jahr in Kraft gesetzten Kurienverfassung „Praedicate evangelium“ war nicht geregelt, wer die Funktion des Generalrevisors in einer Sedisvakanz ausübt. Die Behördenchefs verlieren ihre Ämter in der Zeit der Sedisvakanz, geschäftsführend bleiben dann nur die Sekretäre im Amt.