Die Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, dass kein Straftatbestand habe ermittelt werden können. Demnach wurde das Verfahren bereits am 23. August eingestellt. Aupetit hatte im November 2021 sein Rücktrittsgesuch eingereicht, das Papst Franziskus wenig später akzeptierte.
Aupetit hatte sein Rücktrittsgesuch mit seinem „nicht eindeutigen Verhalten“ einer Frau gegenüber begründet. Zuvor war in einem Bericht von einem intimen Verhältnis des Erzbischofs zu einer Frau die Rede gewesen, was der Geistliche aber kategorisch zurückwies. Mit seinem Rücktritt wollte er die Diözese aber „vor einer Spaltung schützen, die durch Misstrauen entsteht“.
Schriftwechsel als Auslöser
Der Geistliche sei bei seiner Anhörung im Juni dabei geblieben, dass er „nie eine Liebes- oder sexuelle Beziehung mit der betreffenden Frau“ gehabt habe, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es habe keine Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben.
Die Ermittlungen waren im Dezember 2022 eingeleitet worden. Auslöser war ein Schriftwechsel zwischen dem Erzbischof und einem weiblichen Gemeindemitglied, über den die Zeitschrift „Le Point“ berichtet hatte. Aupetit hatte im Interview mit der Zeitschrift bestätigt, dass sein Verhalten den Eindruck habe erwecken können, es habe sich um eine intime Beziehung gehandelt. Er bestritt dies aber.
Aupetits Anwalt Jean Reinhart erklärte nun, sein Mandant habe fest mit einer Einstellung des Verfahrens gerechnet und könne nun mit seiner seelsorgerischen Arbeit fortfahren.